Die Vielzahl an Angeboten rund um die Kfz-Versicherung ist groß. Und das hat auch seinen Grund: Immer noch gilt die Versicherung als Türöffner beim Kunden. Denn das Auto ist des Deutschen Liebling. Hinzu kommt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung ohnehin Pflicht ist; ohne sie gibt es keine Zulassung des Autos. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung gibt es auch nicht separat, sie ist immer an die Kfz-Haftpflichtversicherung angebunden.
Mit dem Fahrrad unterwegs? Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie zahlt auch bei Fahrradunfällen.
Insgesamt 93 Versicherungsgesellschaften zählt so der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in diesem Bereich, über 29 Milliarden Euro an Beiträgen zahlten die Verbraucher 2021 ein, über 127 Millionen Verträge existieren.
Entsprechend herrscht ein großer Konkurrenzkampf und es wird an den Preisen geschraubt. Besonders zum Jahresende gibt es hier viele Neuerungen, denn klassischerweise gelten die allermeisten Kfz-Versicherungsverträge für ein Kalenderjahr. Wer wechseln möchte, muss dies dem Versicherer bis zum 30. November mitteilen.
Alte Weisheiten – eine bestimmte Gesellschaft ist immer am teuersten, eine andere immer besonders günstig – gelten schon lange nicht mehr. »Ein regelmäßiger Preis- und Konditionenvergleich macht Sinn«, beschreibt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund haben 25 Kfz-Versicherungen verglichen. Hier sind die Empfehlungen in der Kurzübersicht:
Kurzübersicht: Unsere Empfehlungen
WGV Optimal

Gut gelöst ist beim Optimal-Tarif der WGV, dass eine rückwirkende Erstattung der Prämie bei weniger gefahrenen Kilometern am Ende des Versicherungsjahres stattfindet. Es besteht des Weiteren ein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland (sogenannte Mallorca-Police). Die WGV-Holding ist eine mittelgroße Versicherungsgesellschaft mit einer Bilanzsumme von etwa 3,2 Milliarden Euro.
Allianz Direct Direct Plus

Als Primus der Branche bietet die Allianz Direct mit ihrem Tarif Direct Plus einen sehr guten Schutz vor allem im Teilkasko-Bereich an: Eine Erstattung zum Neu- oder Kaufpreis für 24 Monate möglich. Der Tarif der Allianz bietet einige interessante Besonderheiten. So wird zum Beispiel auch der Selbstbehalt bei einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro übernommen. Und für die Dauer einer Reparatur wird ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die übersichtlich gestalteten Bedingungen findet man einfach online.
AdmiralDirekt Premium

Der kleine Direktversicherer AdmiralDirekt bietet mit seinem Tarif Premium im Vollkaskobereich überdurchschnittliche Leistungen. Ob Rabattschutz, eine besonders lange Neupreiserstattung oder sogar ein Parkschadenschutz, der zahlt, wenn jemand anderes eine Delle oder einen Kratzer ins Auto macht und sich nicht meldet: Die AdmiralDirekt zahlt im Tarif Premium in solchen Fällen und bietet damit gute Leistungen. Außerdem hat die AdmiralDirekt mit der Izehoer Versicherung eine starke Mutter im Rücken.
Vergleichstabelle

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Rückwirkende Erstattung der Prämie
- Keine Deckung bei Eigenschäden
- Vertragsunterlagen per Post
- Niedrige Annahmequote

- Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
- Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
- Keine rückwirkende Erstattung von Prämien bei weniger gefahrenen Kilometern

- Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
- Eigenschäden bis 200.000 Euro
- Erstattung Neupreis und Kaufpreis bis 36 Monate nach Erstzulassung
- inklusive Schutzbrief
- Teuer

- Erstattung Neupreis und Kaufpreis bis 24 Monate nach Erstzulassung
- Kein Schutzbrief enthalten

- Ersatz alter Teile durch neue ohne Abzug
- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland Schutzbrief enthalten
- Mietwagen bei Reparatur nur bis 80 Euro pro Tag für sieben Tage

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Erstattung Neupreis und Kaufpreis nur bis 12 Monate nach Erstzulassung
- Absicherung von Sonderausstattung nur bis 3.000 Euro
- Keine Deckung bei Eigenschäden

- Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
- Eigenschäden nur bis 50.000 Euro versichert
- Kein Mietwagen bei Reparatur

- Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Absicherung von Sonderausstattung unbegrenzt mitversichert
- Eigenschäden bis 100.000 Euro mitversichert
- Kein Auslandsschadensschutz

- Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Eigenschäden bis 150.000 Euro
- Absicherung von Sonderausstattung

- Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
- Absicherung von Sonderausstattung bis 50 Prozent vom Neuwert (max. 60.000 Euro)
- Kein Mietwagen bei Reparatur

- Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
- Erstattung Neupreis und Kaufpreis bis 24 Monate nach Zulassung auf den Halter
- Kein Mietwagen bei Reparatur
- Absicherung von Sonderausstattung bis 10.000 Euro

- Kostenloser Mietwagen für maximal 7 Tage bei Reparatur
- Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
- Eigenschäden bis 50.000 Euro versichert (Selbstbeteiligung 500 Euro)

- Ersatz alter Teile durch neue ohne Abzug
- Auslandsschadensschutz
- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Kein Mietwagen bei Reparatur

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Hohe Annahmequote
- Kein Auslandsschadenschutz
- Kein Schutzbrief

- Auslandsschadenschutz
- Schutzbrief enthalten
- Kein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland

- Hohe Annahmequote
- Auslandsschadenschutz
- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Keine Rabattübertragung von Dritten möglich

- Hohe Annahmequote
- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Keine Deckung bei Eigenschäden

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
- Niedrige Annahmequote

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Keine Deckung bei Eigenschäden
- Niedrige Annahmequote

- Keine Einschränkungen
- Keine Deckung bei Eigenschäden
- Vertragsunterlagen per Post
- Niedrige Annahmequote

- Vertragsunterlagen online
- Deckung bei Eigenschäden
- Service nur per E-Mail
- Niedrige Annahmequote

- Vertragsunterlagen online
- Service nur per E-Mail
- Niedrige Annahmequote
- Keine Deckung bei Eigenschäden

- Auslandsschadenschutz
- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Kein Schutzbrief enthalten

- Günstig
- Kein Auslandsschadenschutz
- Keinen erweiterten Mietwagenschutz im Ausland
- Kein Schutzbrief enthalten

- Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
- Hohe Annahmequote
- Keine Einschränkungen
- Nimmt nicht am Ombudsmannverfahren teil
Blechen für den Blechschaden: Kfz-Versicherungen im Vergleich
Kfz-Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungen und Prämien. Nicht immer ist der teuerste Tarif der sinnvollste und nicht jede Vertragsklausel ist wichtig. Wir zeigen, auf was bei der Tarifwahl geachtet werden muss und wie sich die Beitragshöhe zusammensetzt.
Wann ist Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sinnvoll?
Die beiden wichtigsten Versicherungsarten im Kfz-Bereich sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Kaskoversicherung, hier unterteilt nach der Teilkasko und der Vollkasko. Die Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) versichern das eigene Fahrzeug und sind nicht ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich. Die Versicherungsarten unterscheiden sich deutlich in ihrem Versicherungsschutz:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Ohne den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das Auto in der Kfz-Zulassungsstelle nicht zugelassen. Früher wurde dort die sogenannte Doppel- oder Deckungskarte vorgelegt, heute wird die vorläufige Deckungszusage elektronisch übermittelt. Der Leistungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung: Kommt durch das Fahrzeug jemand zu Schaden, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf, egal, ob ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. »Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht außerdem ab«, ergänzt Weidenbach. »Sie enthält also einen passiven Rechtsschutz.«
Teilkasko-Versicherung: Die Teilkaskoversicherung versichert die Schäden bestimmter Schadensereignisse. Sie bietet einen guten Grundschutz – etwa bei Steinschäden an der Windschutzscheibe, bei Wild- bzw. Tierunfällen oder bei einem Kabelbrand. In der Teilkasko versichert sind in der Regel auch Brand, Explosion, Diebstahl, Bruchschäden der Verglasung, unmittelbare Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. »Im Detail können sich hier die Versicherungsinhalte deutlich unterscheiden«, mahnt Weidenbach zu einer Kontrolle, was durch die Teilkasko-Versicherung tatsächlich abgedeckt ist.
Vollkasko-Versicherung: Die Vollkaskoversicherung beinhaltet auch immer eine Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus übernimmt sie den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem selbstverschuldeten Unfall. Die Vollkaskoversicherung bezahlt auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden, etwa Kratzer oder eine abgeknickte Autoantenne. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Auch hier können sich die Konditionen stark voneinander unterscheiden.
Es gibt zudem noch diverse weitere Versicherungsarten, die manchmal fest im Vertrag schon inkludiert sind, manchmal aber auch separat oder zusätzlich abgeschlossen werden. Dazu gehört zum Beispiel der Autoschutzbrief, mit dem Assistenzdienste etwa beim Liegenbleiben des Autos in Anspruch genommen werden können.
Viele Verbraucher schätzen den Autoschutzbrief
»Auch hier lohnt ein Konditionenvergleich«, so Weidenbach. So bietet ein separat bei einem Automobilclub abgeschlossener Autoschutzbrief möglicherweise eine deutlich besserer Leistung als der kostenlos integrierte Basis-Schutzbrief bei der Kfz-Versicherung. »Existenziell notwendig ist die Absicherung sicherlich nicht«, so Weidenbach. Dennoch schätzen viele Verbraucher den Komfort.
Manche Versicherungen sind ausschließlich im Zusammenhang mit dem Auto nicht sinnvoll. Beispiel: Insassenunfallversicherung. Die Insassen, außer dem Fahrzeugführer, sind auch über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, in dem sie saßen und das den Unfall verursachte, versichert.
Wer gerne seine Liebsten auch gut gegen einen Unfall im Straßenverkehr absichern will, sollte das über eine private Unfallversicherung machen. Diese greift nicht nur bei einem Unfall im Straßenverkehr, sondern für alle Unfälle, 24 Stunden und weltweit.
Daneben kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Sinn machen, gerade, um eigene Ansprüche nach einem Unfall im Straßenverkehr durchzusetzen. Für wen welche Versicherung sinnvoll ist, hängt auch von dem eigenen Absicherungsbedürfnis ab.
Bei Kfz-Versicherungen sollte eine hohe Versicherungssumme von 50 Millionen oder 100 Millionen Euro abgeschlossen werden.
Eine Vollkasko- mit Teilkasko -Versicherung macht sicherlich eher Sinn bei Neuwagen, sehr teuren Gebrauchtwagen oder auch bei Oldtimern. Teilkasko-Versicherungen lohnen sich so für Autos ab einem Alter von etwa fünf Jahren. »Auch hier ist es sinnvoll, sich von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für Vollkasko und Teilkasko ausgeben zu lassen«, so Weidenbach. »Denn manchmal ist der Preisunterschied nur minimal.« Je älter das Auto wird, desto mehr kann es Sinn machen, nur noch den Haftpflichtschaden zu versichern.
So sollte man die Kfz-Versicherung wechseln: Die Kündigung der Kfz-Versicherung kann formlos in der Regel bis zum 30. November für das Jahresende (31.12) erfolgen. Sie können sich dann in Ruhe bis zum 31. Dezember einen neuen Anbieter suchen. Es ist auch empfehlenswert, der Gesellschaft deutlich vor dem 30. November einen Kündigungswunsch mitzuteilen, denn manchmal machen diese dann gleich ein gutes Angebot. Daneben gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel und bei einer Prämienerhöhung.
Welche Kriterien für die Beitragshöhe relevant sind
Die Beitragshöhe der verschiedenen Kfz-Versicherungstarife wird durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. »Es ist wichtig, dass Verbraucher auch nur Rabatte in Anspruch nehmen, die ihnen zustehen«, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.
Bei Rabatten währt Ehrlichkeit am längsten
Wer also zum Beispiel einen Rabatt für eine Garage in Anspruch nimmt, diese aber gar nicht nutzt oder sogar noch nicht mal eine hat, muss im Schadensfall mit Ärger rechnen. Es kann dann sein, dass ein Schaden gar nicht oder nur teilweise beglichen wird oder dass hohe Schadensersatzansprüche fällig werden.
Häufige Kosten- und Rabattfaktoren sind zum Beispiel:
Fahrzeugtyp: In der Tendenz gilt, dass der Sportbolide deutlich teurer in der Versicherung abschließt als die gemütliche Familienkutsche. Die Autoversicherer ermitteln jedes Jahr neu, wie hoch sie das Risiko für die etwa 32.000 verschiedenen Automodelle beurteilen. Abrufbar ist die Einstufung dieser Typenklassen auf der Website des GDV. Es gibt hier keine Regeln: Es kann sein, dass ein Fahrzeugtyp über Jahre hinweg in derselben Klasse bleibt. Es kann aber genauso sein, dass er fünf Klassen hoch oder drei Klassen runter geht. Wichtig: Auch unterscheidet sich diese Umstufung noch einmal nach Versicherungsart, also zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Schadenfreiheitsrabatt: Ein wichtiger Faktor ist auch die Schadensfreiheitsklasse, in die der Versicherte eingeordnet wird. Etwas missverständlich ist die Bezeichnung »Rabatt«, denn damit kann auch eine Zuzahlung gemeint sein. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Dann ist er aber mindestens zehn Jahre ohne Schaden gefahren. Notorische Unfallbauer bezahlen deutlich mehr, nämlich im Extremfall in der »Malusklasse« 160 bis 180 Prozent der Grundprämie. Auch Fahranfänger müssen mit dem vollen Grundpreis kräftig in die Tasche langen. Übrigens: Nach einer Fahrpause bis zu sieben Jahren stufen die meisten Versicherer den Rabatt in der damaligen Höhe ein. Die Schadensfreiheitsrabatte werden nur in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung angewendet.
Wer mehr Unfälle verursacht, muss mit höheren Prämien rechnen.
Selbstbehalt: Je mehr Selbstbehalt ein Verbraucher bereit ist, in der Teil- oder Vollkaskoversicherung zu übernehmen, desto günstiger kann die Versicherungsprämie ausfallen. Allerdings: Ein zu hoher Selbstbehalt widerspricht dem Sinn einer solchen Absicherung.
Fahrerkreis: Da das Risiko auch stark an der Person hängt – siehe Schadensfreiheitsrabatt – ist es für den Versicherer auch entscheidend, wer das Auto fährt. Der Fahrerkreis wird dazu im Vertrag festgelegt. Nur im Notfall kann der Versicherte davon abweichen. Ist also beispielsweise im elterlichen Auto das Kind nicht angegeben und fährt dann dennoch regulär mit dem Auto, dann kann es im Schadensfall kräftig Ärger mit dem Versicherer geben.
Kilometer: Wie viele Kilometer der Verbraucher mit dem Auto im Jahr fahren möchte, spielt auch oftmals eine große Rolle bei der Höhe der Versicherungsprämie. »Das ist ein Blick in die Zukunft«, so Weidenbach. »Generell gilt auch hier: Wenn sich hier etwas ändert, sollte man das auf jeden Fall beim Versicherer melden.« Dabei kann es sinnvoll sein, Tarife mit mehreren Kilometerangaben durchzurechnen, denn manchmal ist ein Tarif zum Beispiel für 15.000 Kilometer gar nicht so viel teurer als der mit 10.000 Kilometern.
Werkstatttarif: Bei Kaskoschäden bieten einige Versicherungsgesellschaften auch dann einen Rabatt an, wenn das Fahrzeug dann wie tariflich vereinbart in einer Partnerwerkstatt repariert wird.
Rabatte gibt es für alles Mögliche
Daneben sind der Fantasie der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf Zuschläge und Rabatte keine Grenzen gesetzt. So gibt es zum Beispiel oft Rabatte für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes oder auch für andere Personengruppen. Wenn man sein Fahrverhalten per Telematik elektronisch überwachen lässt, gibt es Rabatte. Hier stellt sich dann aber die Frage nach dem Datenschutz. Selbst Rabatte für Hausbesitzer sind zu finden. Oder für Menschen, die ein Abo des öffentlichen Nahverkehrs besitzen.
Und natürlich können Bestandskunden oftmals auch über alle bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherungen einen Rabatt erhalten oder dann, wenn sie eine bestimmte Zahlungsweise wählen. »Am Ende ist immer entscheidend, was es insgesamt unterm Strich kostet«, sagt Weidenbach.
Wie hoch sollte die Teilkasko-Selbstbeteiligung sein?
Für die meisten Versicherungsnehmer lohnen sich bei einer Teilkaskoversicherung 150 Euro Selbstbeteiligung. Finanztip hat mit zehn verschiedenen Profilen und Autos berechnet, dass im Durchschnitt 150 Euro Selbstbeteiligung 18 Prozent und bei 300 Euro Selbstbeteiligung 25 Prozent Preisnachlass bedeuten.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den man bei einem Schadensfall selbst bezahlen muss. Den Rest übernimmt die Versicherung. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung und einem Schaden von 2.000 Euro übernimmt der Versicherungsnehmer also 150 Euro und die Versicherung 1.850 Euro.
Mit einer Selbstbeteiligung kann man also richtig Geld sparen. Eine zu hohe Selbstbeteiligung schmerzt aber bei einem Schadensfall. Man erhält dann zwar eine günstigere Prämie, zahlt aber bei einem Schadensfall mehr aus der eigenen Tasche. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bringt den meisten Autofahrern einen Vorteil.
Wie hoch sollte die Vollkasko-Selbstbeteiligung sein?
Wir empfehlen für Vollkaskoversicherungen 300 Euro Selbstbeteiligung. Die Versicherungen gewähren dafür einen ordentlichen Preisvorteil, weshalb man so Geld sparen kann.
Nicht immer lohnt sich aber eine höhere Selbstbeteiligung. Das hängt nicht nur vom eigenen Fahrverhalten ab, sondern auch von den Rabatten der Versicherungen. Der Preisunterschied zwischen der Prämie mit 300 Euro Selbstbeteiligung und der Prämie mit 500 Euro Selbstbeteiligung ist manchmal nur klein.
Noch höhere Selbstbeteiligungen lohnen sich nur selten. Was im Einzelfall eine Ersparnis bedeutet und was nicht, sollte man am besten selbst beurteilen. Es lohnt sich, Angebote mit verschiedenen Selbstbeteiligungen zu vergleichen, um so das günstige Angebot zu bestimmen.
Welche Vertragsklauseln wichtig sind
Natürlich unterscheiden sich die verschiedenen Tarife der Kfz-Versicherungen nicht nur im Preis deutlich, sondern auch in ihren Leistungen. Ein Blick in die Vertragsklauseln ist deshalb wichtig. Je nach Versicherungsart spielen hier andere Faktoren eine Rolle.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn mit dem eigenen Auto ein Schaden verursacht wurde und dieser zu verantworten ist. »Zentral ist hierbei die Deckungssumme«, so Verbraucherschützerin Weidenbach. »Je höher die Absicherung, desto besser.« Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
Deckungssumme: Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, den eine Versicherung im Schadensfall insgesamt maximal auszahlt. Reicht dieser Betrag nicht, haftet der Schädiger mit seinem Vermögen.
Personenschäden: Kommt eine Person zu schaden, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Höhe der finanziellen Absicherung pro geschädigte Person unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. In der Haftpflichtversicherung sind zudem Sach- und Vermögensschäden mitversichert.
Verschulden: Wird ein Unfall verschuldet, dann zahlen Kfz-Versicherung in der Regel den Schaden des Unfallgegners. Vorsätzliche Schäden werden aber nicht übernommen. Und auch in bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft Regress vom Versicherungsnehmer verlangt, etwa, wenn unter Alkoholeinfluss Auto oder ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.
Auslandsschadensschutz: Beim Auslandschadensschutz werden im Ausland Schäden auch für einen Unfall am eigenen Auto gezahlt, an dem man selbst nicht schuld ist. Denn es kann sein, dass die gegnerische Seite dafür nicht ausreichend versichert ist.
Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police hebt auch die Deckungssumme bei einem Mietvertragsabschluss im Ausland auf ein sichereres Niveau an. Hintergrund ist, dass in einigen Ländern nur sehr niedrige Pflicht-Deckungssummen gelten und die dortigen Autovermieter die Haftpflichtversicherung nur mit diesen Summen anbieten. Im Schadensfall muss der Schädiger dann eventuell einen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings ist für eine Anhebung der Deckungssumme nicht unbedingt eine Mallorca-Police notwendig. Wer seinen Mietwagenvertrag nach deutschem gültigen Recht unterschreibt, etwa auf einer deutschen Mietwagenmaklerseite aus dem Ausland, der kann auch hier in der Regel ohne Probleme auf eine adäquate Absicherung achten.
Schutzbrief: In vielen Kfz-Versicherungen ist auch ein kleiner Schutzbrief standardmäßig inkludiert oder kann gegen einen sehr geringen Aufpreis dazu gebucht werden. Oftmals zahlt er erst, wenn das Auto in einer gewissen Entfernung zum Heimatort liegen bleibt und auch die Leistungshöhe ist deutlich geringer. Aber in vielen Fällen ist dieser Schutz ausreichend. Manche Versicherungsgesellschaften bieten zudem auch gleich eine bessere Schutzvariante gegen Aufpreis an.
Rabattschutz: In manchen Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird. Allerdings besteht genauso gut die Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu bezahlen und so die Hochstufung zu vermeiden. »Wichtig ist allerdings, dass dennoch das Versicherungsunternehmen in die Regulierung eingeschaltet wird«, so Elke Weidenbach. Der Grund: Diese wehrt unberechtigte Forderungen ab. Und zudem lehnt sie womöglich eine Begleichung der Schäden ab, wenn der Verbraucher zu lange mit der Schadensmeldung wartet. Dann verstößt er nämlich gegen seine Obliegenheitspflichten.
Teilkaskoversicherung
Zusätzlich zu den Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Teilkasko-Versicherung auch Schäden am eigenen Auto, allerdings im begrenzten Maße. Bestandteile sind hier:
Kostenübernahme bei Elementarschäden: »Wenn das Auto bei einer Überschwemmung zerstört wird, zahlt die Versicherung«, so Weidenbach. Dies ist die Regel bei allen Versicherungsverträgen. Zu den Elementarschäden gehören auch Brand, unmittelbare Sturmschäden, Hagel und Blitzschlag
Steinschlag: Auch bei Steinschlag übernimmt die Versicherung standardmäßig die Bezahlung der Schäden.
Kabelbrand: Gibt es einen Kabelbrand, dann sind die finanziellen Folgen abgefedert.
Tierbisse: Besonders häufig zerbeißt der Marder Kabel im Auto. Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt in solchen Fällen. Wie hoch die maximale Leistung ist, kann sich aber unterscheiden.
Wild- und Tierunfälle: Hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer deutlich. Manchmal wird selbst nach der Wildtierart unterschieden, manchmal sind Tierunfälle mit Tieren jeglicher Art abgedeckt.
Neupreiserstattung: Ein Auto verliert im Prinzip mit dem Kauf kontinuierlich an Wert. Wenn es zum Totalschaden kommt, kann sich der Verbraucher dann nicht ein vergleichbares neues Auto kaufen. In vielen Versicherungstarifen ist aber die Neupreiserstattung – oftmals begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum – inkludiert.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen einer Teilkaskoversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus. Verursacht der Fahrer Schäden am eigenen Auto, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
Für Elektroautos gelten oft andere Bedingungen, als für »normale« Verbrenner. So ist zum Beispiel die Batterie immens teuer, auch deren Entsorgung aufwändig. Wer ein Elektroauto fährt, sollte darauf achten, einen entsprechenden Spezialtarif abzuschließen.
Grobe Fahrlässigkeit: Mit dem sogenannten »Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit« zahlt der Versicherer auch in solchen Fällen. »Dieser Passus sollte immer mit abgeschlossen werden«, so Weidenbach. Allerdings gibt es hier bei vielen Versicherern Ausschlüsse, etwa bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
Selbstbeteiligung: In vielen Fällen gibt es bei der Vollkasko-Versicherung auch eine Regelung zur Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall. Dies kann sehr unterschiedlich geregelt sein.
Rabattschutz: Auch für die Vollkasko-Versicherung wird manchmal ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird.
Beste Kfz-Haftpflichtversicherung: WGV Optimal
Einen sehr guten Haftpflichtschutz bietet der Tarif Optimal der WGV-Versicherung. Gut gelöst ist beim Optimal-Tarif, dass eine rückwirkende Erstattung der Prämie bei weniger gefahrenen Kilometern am Ende des Versicherungsjahres stattfindet.

Es besteht des Weiteren ein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland (Mallorca-Police). Die WGV-Holding ist eine mittelgroße Versicherungsgesellschaft mit einer Bilanzsumme von etwa 3,2 Milliarden Euro.
Detailbewertung des Tarifs
Wir haben den Tarif der Versicherungsgesellschaft genau unter die Lupe genommen und dabei im Detail die Versicherungsbedingungen analysiert. Man sollte beachten, dass wir diese Versicherung für den Kfz-Haftpflichtbereich empfehlen. Selbstverständlich existieren aber auch Tarife zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung:
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und Versicherungsfälle, die als Folge Alkoholkonsums oder anderer berauschender Mittel entstehen.
Entscheidet man sich für die Teilkaskoversicherung, gelten zusätzliche Bedingungen: Tierbisse sind mit 20.000 Euro versichert und Tierunfälle ohne Einschränkung. Außerdem gibt es eine Neupreiserstattung und Kaufwertentschädigung bis 24 Monate nach Kauf des Autos.
Schadenrückkauf/Rabattschutz: Die Versicherung bietet einen sogenannten Rabattschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko-Versicherung an. Ein Schadensfall ist pro Jahr frei, das heißt, im Folgejahr wird dann weiterhin die günstigere Schadenfreiheitsklasse angewandt. Dafür muss man mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 sein. Der Zusatz ist optional.
Beschwerdestatistik
Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet hingegen nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die WGV-Versicherung mit beachtlichen 1.894.764 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem sehr geringen Eingang von elf Beschwerden.
Beste Teilkaskoversicherung: Allianz Direct Direct Plus
Als Primus der Branche bietet die Allianzversicherung mit ihrem Tarif Allianz Direct Direct Plus einen sehr guten Schutz vor allem im Teilkasko-Bereich an. So ist eine Erstattung zum Neu- oder Kaufpreis für 24 Monate möglich.

Der Tarif der Allianz bietet einige interessante Besonderheiten: So wird zum Beispiel der Selbstbehalt bei einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro übernommen. Für die Dauer einer Reparatur wird ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die Auffindbarkeit aller Bedingungen ist sehr gut und übersichtlich gestaltet.
Die Allianz-Versicherung ist mit einer Bilanzsumme von über 1,02 Billionen Euro in 2022 der Primus der deutschen Versicherungswirtschaft. Gegründet wurde das Versicherungsunternehmen 1890.
Detailbewertung des Tarifs
Wir haben den Tarif der Versicherungsgesellschaft genau unter die Lupe genommen und die wichtigsten Versicherungsbedingungen zusammengefasst:
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Schadenrückkauf: Die Allianz-Versicherung bietet keine in den Bedingungen festgeschriebene Garantie für einen Rabattschutz oder einen Schadenrückkauf an.
Die Allianz-Versicherung macht es auch bei der Kfz-Versicherung vor, wie mit der Bereitstellung von Versicherungsbedingungen umgegangen werden sollte. Man findet die Bedingungen online.
Tierbisse: Tierbisse und die daraus entstehenden Folgeschäden sind unbegrenzt mitversichert.
Tierunfall: Schäden durch Wildtiere sind mitversichert.
Neupreiserstattung: Der Neu- und Kaufpreis werden bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung bzw. Zulassung auf den Halter gestattet.
Selbstbehalt: In der Teilkaskoversicherung kann ein Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Allianz verzichtet darauf aber grundsätzlich, wenn ein Glasbruchschaden ohne Scheibenaustausch durchgeführt werden kann. Bei Eigenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Beschwerdestatistik
Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet hingegen nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die Allianz-Versicherung mit beachtlichen 12.839.323 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 76 Beschwerden.
Beste Vollkaskoversicherung: AdmiralDirekt Premium
Mit der Izehoer Versicherung hat die AdmiralDirekt eine starke Mutter im Rücken. Der kleine Direktversicherer bietet mit seinem Tarif Premium im Vollkaskobereich überdurchschnittliche Leistungen.

Ob Rabattschutz, eine besonders lange Neupreiserstattung oder sogar ein Parkschadenschutz, der zahlt, wenn jemand anderes eine Delle oder einen Kratzer ins Auto macht und sich nicht meldet: Die AdmiralDirekt zahlt im Tarif Premium in solchen Fällen und bietet damit gute Leistungen.
Die AdmiralDirekt ist eine Direktvertriebstochter der Itzehoer Versicherungen und damit seit 2007 am Markt. Sie ist sehr stark auf den Bereich Kfz-Versicherungen spezialisiert. Die Itzehoer Versicherung ist ein sehr altes Versicherungsunternehmen, welches bereits seit 1906 besteht. Diese weist für 2021 eine Bilanzsumme von über 1,993 Milliarden Euro auf. In der Bilanz ist die AdmiralDirekt als 100-prozentige Beteiligung mit einem Eigenkapital von über 2 Millionen Euro aufgeführt.
Detailbewertung des Tarifs
Wir haben den Tarif der Versicherungsgesellschaft genau unter die Lupe genommen und dabei im Detail die Versicherungsbedingungen analysiert.
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Leider findet man die Website der Admiral Direkt nicht schnell über normale Suchmaschinen. Die Versicherungsbedingungen sind online verfügbar, allerdings fast ein bisschen versteckt als Hinweis und Link unter dem Kfz-Versicherungstarifvergleich der Website.
Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz kann für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung optional vereinbart werden. Er gilt dann für ein Jahr und ist an die Bedingung geknüpft, dass die Fahrer in den letzten zwei Jahren Schäden verursacht haben. Zudem ist ein Schadenrückkauf möglich innerhalb von sechs Monaten, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nur, wenn er nicht höher als 500 Euro ausfällt.
Tierbisse: Der Marderbiss wird im Tarif Premium inklusive aller Folgeschäden unbegrenzt versichert.
Tierunfall: Im Tarif Premium ist der Zusammenstoß mit allen Tieren versichert.
Neupreiserstattung: Im Tarif Premium wird für 36 Monate eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung vereinbart.
Selbstbeteiligung: Es können Tarife ohne Selbstbeteiligung bei der Voll- und Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Eigenschäden beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro, auch bei Glasbruch und anderem gibt es eine Selbstbeteiligung. Im Falle des Glasbruchs wird darauf verzichtet, wenn er in einer Vertragswerkstatt repariert wird.
Beschwerdestatistik
Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet hingegen nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die AdmiralDirekt-Versicherung mit 140.354 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 5 Beschwerden.
Was gibt es sonst noch?
Cosmos Direkt Comfort
Einen guten Haftpflichtschutz mit kleineren Extras bietet der Tarif Comfort der Versicherungsgesellschaft Cosmos Direkt an.
Auch Eigenschäden sind durch die Versicherung im Tarif Comfort mitversichert. Sprich: Wenn ein Schaden mit dem Auto durch den Halter oder einen berechtigten Fahrer am eigenen Eigentum entsteht, zahlt die Versicherung bis zur Höhe von 100.000 Euro. Allerdings gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Die CosmosDirekt ist ein Tochterunternehmen der Generali-Versicherung. Für 2021 wies sie eine Bilanzsumme von über 463 Millionen Euro aus.
Unsere Bewertung im Detail:
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann vereinbart werden. Er tritt ein, wenn es zu maximal einem Schadensereignis pro Jahr kommt. Darüber hinaus kann aber auch der Schaden selbst übernommen werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung darf er dann aber nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Der Antrag darauf muss binnen 6 Monaten nach Erhalt der Entschädigung gestellt werden.
Tierbisse: Schäden durch Tierbisse und deren Folgeschäden werden im Tarif Comfort in unbegrenzter Höhe versichert.
Tierunfall: Schäden durch Wild und Tiere aller Art sind als Teilkaskoleistung versichert.
Neupreiserstattung: Im Tarif Comfort zahlt die Versicherung bis zu 24 Monate lang den Neu- oder Kaufpreis. Die zu ersetzenden Bauteile werden unabhängig von Baujahr und Zustand in voller Höhe erstattet.
Selbstbehalt: Prinzipiell gibt es immer eine Selbstbeteiligung bei Eigenschäden in Höhe von 500 Euro. Zudem kann auch vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, auf die aber bei Glasbruchreparaturen verzichtet wird. Kommt es zu keinem Schaden, wir die Selbstbeteiligung jährlich um 50 Euro in der Voll- und Teilkaskoversicherung reduziert.
Bei Cosmos Direkt gibt es einen zentralen Bereich, bei dem alle Unterlagen heruntergeladen werden können, so auch die Versicherungsbedingungen für die Autoversicherung.
Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die Cosmos Versicherung für 2021 mit 1.208.209 Autoversicherungsverträgen geführt und es wurden 23 Beschwerden registriert.
HUK24 Classic
Ein sehr großer, etablierter Anbieter von Autoversicherungen ist die HUK24 – besonders komfortabel ist der Tarif Classic der HUK24 beim Rabattschutz und beim Schadensrückkauf.
Über die Option Kasko Plus gibt es auch eine Versicherung von Eigenschäden. Es wird also gezahlt, wenn am eigenen Eigentum ein Schaden durch den Halter oder einen berechtigten Fahrer besteht. Für bis zu 100.000 Euro kommt die Versicherung auf. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Sehr lange – nämlich 12 Monate lang – kann sich der Versicherte entscheiden, ob er lieber den Schaden eines Unfalls selbst begleichen möchte. Und zusätzlich lässt sich optional auch ein Rabattschutz vereinbaren.
Für 2022 weist die Konzernmutter eine Bilanzsumme von über 40 Milliarden Euro aus. Die HUK-Coburg hatte schon immer ihren Schwerpunkt auf der Mobilität. Sie wurde 1933 in Weimar als Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter gegründet.
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Schadenrückkauf: Im Haftpflicht- und Vollkaskobereich kann ein Rabattschutz vereinbart werden. Dann ist ein Schadensfall pro Jahr möglich, ohne dass die Schadensfreiheitsklasse verschlechtert wird. Zudem kann auch der Schaden selbst übernommen werden. Das muss innerhalb von 12 Monaten geschehen.
Tierbisse: Tierbisse und deren Folgeschäden sind mit bis zu 20.000 Euro versichert.
Tierunfall: Versichert sind Unfälle mit Wild, Haustieren und Nutztieren.
Neupreiserstattung: Wird zusätzlich die Option Kasko Plus abgeschlossen, dann gibt es eine Neupreis- und Kaufpreis-Erstattung für 36 Monate.
Selbstbehalt: Auf Wunsch kann bei der HUK24 eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart werden. Generell gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Eigenschäden.
Die HUK24 bietet die Versicherungsunterlagen direkt zum Download auf der Tarifbeschreibung an. Das ist sehr gut gelöst.
Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die HUK24 AG für 2021 mit 4.785.914 Autoversicherungsverträgen geführt und es wurden 52 Beschwerden registriert.
S-Direkt AutoPremium
Quasi ein alter Hase unter den Direktversicherungen ist die Versicherungsgesellschaft S-Direkt, die zur Provinzial gehört. Mit AutoPremium bietet das Unternehmen seinen guten Schutz an, mit einigen Extras.
Schön ist, dass die S-Direkt im Tarif Premium ist, dass auch die Kosten bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro getragen werden. Ein Auslandschadensschutz mit dem nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto im Ausland bezahlt werden, wenn der Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist, ist ebenfalls integriert und ebenso eine Leistungs-Update-Garantie.
Die Abkürzung S-Direkt steht für Sparkassen-Direktversicherung. Sie hat eine Bilanzsumme von etwa 159 Millionen Euro in 2021. Die Versicherungsgesellschaft wurde im Jahr 1996 gegründet und sie ist eine Tochtergesellschaft der Provinzial Versicherung.
Unsere Bewertung im Detail:
Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro.
Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dann führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung. Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.000 Euro begrenzt.
Tierbisse: Tierbisse und die Folgeschäden sind versichert und werden in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro beglichen.
Tierunfall: Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit allen Arten von Tieren sind versichert.
Neupreiserstattung: Eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung findet im Tarif AutoPremium bis zu 36 Monate nach dem Kauf statt. Auch gibt es den Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug.
Selbstbehalt: Generell kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In einigen Fällen gilt sie ohnehin. Etwa in Höhe von 500 Euro bei Eigen-Kollisisionsschäden. Im Tarif AutoPremium wird auch auf eine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur verzichtet, wenn der Schaden in einer Partnerwerkstatt behoben wird.
Sehr gut gelöst ist die Bereitstellung der Versicherungsbedingungen. Die S-Direkt stellt alle Dokumente über einen eigenen Reiter »Dokumente | Downloads« bereits.
Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die S-Direkt-Versicherung mit 416.716 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 10 Beschwerden.
So haben wir bewertet
Wir haben uns dafür entschieden, möglichst hochwertige Leistungen zu begutachten, so dass in den Empfehlungen in der Regel die Premium-Tarife der Versicherungsgesellschaften aufgeführt sind. Relevantere Unterschiede gibt es in folgenden Tarifoptionen – wir führen hier auf, was für uns die Mindestbedingungen sind, damit der Tarif als Tipp aufgeführt wird:
- Höhe der Deckungssumme: Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die mindestens eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro bieten.
- Maximaldeckung pro geschädigte Person: Es wurden nur Tarife berücksichtigt, die pro geschädigte Person bis zu 15 Millionen Euro bezahlen.
- Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Diese Klausel ist Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung in unseren Tipps. Folgende Ausschlüsse akzeptieren wir: Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
- Schadenrückkauf: Im Haftpflicht- und Vollkaskobereich sollten Tarife, die als Tipp hervorgehoben sind einen Schadenrückkauf ermöglichen, das heißt, der Versicherte muss die Möglichkeit haben, Schäden aus eigener Tasche zu begleichen. Auch ein Rabattschutz wurde begutachtet.
- Tierbisse: Es wurden nur Tarife aufgenommen, die Schäden durch Tierbisse generell versichern, also nicht nur die berühmt-berüchtigten Marderbisse. Folgeschäden mussten hier mit mindestens 5.000 Euro abgesichert sein.
- Tierunfall: Auch hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer deutlich. Berücksichtigt wurden bei den Tipps ausschließlich Tarife, die mindestens auch Wildunfälle – also zum Beispiel nicht nur beschränkt auf Dammwild – versichern.
- Neupreiserstattung: Die Vollkaskoversicherung musste mindestens eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung für zwölf Monate nach Kauf des Autos enthalten.
- Selbstbehalt: Es wurden bei der Vollkaskoversicherung nur Tarife im Tipp berücksichtigt, die eine Selbstbeteiligung bis maximal 500 Euro beinhalten.
- Teilnahme am Ombudsmannverfahren der Versicherer: Ein absolutes Ausschlusskriterium für die Aufnahme einer Versicherung war es, wenn diese nicht an dem Ombudsmannverfahren der Versicherer – quasi die Minimalleistung an Verbraucherschutz – teilnehmen. Das ist zwar relativ selten der Fall, aber deswegen konnte unter anderem der Tarif eines deutschen Automobilclubs nicht berücksichtigt werden. Der Versicherungsombudsmann veröffentlicht eine generelle Statistik zu Beschwerdefällen. Im Jahresbericht 2021 werden die Beschwerdefälle für die Kfz-Haftpflichtversicherung (942 Fälle) und die Kfz-Kaskoversicherungen (1.267 Fälle) separat aufgeführt. Mit insgesamt somit über 2.000 Fällen geführt sie in jedem Falls ins oberere Drittel der Beschwerden. Die Statistik ist nicht nach Versicherungsunternehmen aufgeschlüsselt.
- Gute Auffindbarkeit aller notwendigen Unterlagen auf der Website: Die Versicherer sollten die notwendigen Vertragsgrundlagen gut auffindbar auf der Website zur Verfügung stellen. Leider ist das bei Kfz-Versicherungen nicht Standard. In unseren Empfehlungen haben wir nur Versicherungen aufgenommen, bei denen diese Bedingungen erfüllt sind. Unter »Was es sonst noch gibt« sind ebenfalls nur solche Versicherungen aufgeführt, wir hätten es aber akzeptiert, wenn wir die Bedingungen innerhalb von 2 Werktagen per Mail erhalten hätten. Wir empfinden das angesichts direkter Online-Abschlussmöglichkeiten schon als lang. Wurden die Bedingungen hier nicht innerhalb dieser Frist zur Verfügung gestellt, wurde die Versicherung hier wieder gestrichen. Das traf in diesem Fall für die Axa-Versicherung und für BavariaDirekt zu.
Nicht in die Bewertung eingeflossen ist, wenn der Tarif besonders gute Bedingungen für Elektroautos zur Verfügung stellt. Wir haben das aber in dem Text erwähnt.
Die sogenannte Mallorca-Police haben wir ebenso als weniger wichtig eingeschätzt, obwohl sie oftmals fester Bestandteil der Versicherung ist. Und auch ein Schutzbrief wurde als nicht-existenzielle Leistung nicht berücksichtigt. Auch hier haben viele Versicherer ein festes Basis-Angebot integriert.
Außerdem haben wir auch geschaut, was die Beschwerdestatistik der BaFin aussagt. Sofern recherchierbar haben wir zur Einordnung auch Details zur Bilanzsumme der Versicherungsgesellschaft und deren Historie beschrieben.
Die Preise aus unserer Vergleichstabelle haben wir immer mit denselben Parametern abgefragt. Die Prämie hängt aber stark vom Auto und vom Versicherungsnehmer ab, also von den individuellen Faktoren. Für Teil- oder Vollkaskoversicherungen haben wir die Prämie für die Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbehalt eingetragen.
Die wichtigsten Fragen
Welche Kfz-Versicherung ist die beste?
Die beste Kfz-Haftpflichtversicherung ist die WGV Optimal, denn sie bietet gute Leistungen wie die rückwirkende Erstattung der Prämie und den erweiterten Mietwagenschutz im Ausland. Unter den Teilkaskoversicherungen empfehlen wir den Tarif Direct Plus von Allianz Direct – er überzeugt durch besonders gute Leistungen beim Carsharing und bei Reparaturen. Der Tarif Premium der AdmiralDirekt zeigt bei allen Kriterien überdurchschnittliche Leistungen und verdient deshalb die Empfehlung unter den Vollkaskoversicherungen.
Werde ich immer bei einem Haftpflicht- oder Vollkasko-Schadenfall zurückgestuft, wenn meine Kfz-Versicherung für den Schadensfall Leistungen erbracht hat?
Ja, das ist der Regelfall. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Dann ist er aber mindestens zehn Jahre ohne Schaden gefahren. Die Schadensfreiheitsrabatte werden nur in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung angewendet. Ggf. ist ein Rabattretter vereinbart, so dass bei dem aktuellen Versicherer keine Umstufung erfolgt. Erfolgt ein Versichererwechsel erfolgt diese Umstufung aber meistens.
Zahlt die Versicherung bei einem Schaden im Ausland?
Ja. Bei Fahrten im Ausland dient die sogenannte Grüne Versicherungskarten als Nachweis der Haftpflichtversicherung. In den Mitgliedstaaten der EU und in vielen anderen europäischen Ländern ist sie nicht mehr nötig, in anderen aber schon. ACHTUNG: Auf der Karte ist auch aufgeführt, wo die Versicherung überall gilt. Ist das Land, in das mit dem Auto eingereist werden soll, nicht aufgeführt, muss hier eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Das kann sich je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden.
Kommt es zu einem Unfall, dann werden mit dem Europäischen Unfallbericht alle relevanten Daten abgefragt. Er hilft auch bei konkreten Fragen.
Zudem ist es hilfreich, denn Zentralruf der Autoversicherer noch am Unfallort zu kontaktieren. ER ist unter der Telefonnummer 0800 -250 260 0 im Inland und unter 0049 40 300 330 300 (Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr) zu erreichen. Dieser Anruf ersetzt allerdings nicht die Schadensmeldung bei der Versicherung.
Wann macht es Sinn, den Schaden lieber selbst zu regulieren?
Bei kleinen Summen lassen die Unfallgegner die Versicherung gerne aus dem Spiel, handeln die Schadensbegleichung gerne untereinander aus. Die Einstufung in eine ungünstigere Beitragsklasse kostet nämlich manchmal mehr als der Unfall selbst. Das kann man sich genau ausrechnen lassen.
Wichtig ist aber, dass der Schaden dennoch bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet wird. Klappen nämlich am Ende die Verhandlungen doch nicht, dann ist es ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten, wenn der Schaden erst später gemeldet wird. In der Regel befristet die Frist eine Woche.
Ich ärgere mich über meine Kfz-Versicherung. An wen kann ich mich mit Beschwerden wenden?
Die Kfz-Versicherung ist ein stark umworbenes Produkt. Entsprechend versuchen viele Versicherungsunternehmen auch mit einer besonders schnellen Schadensregulierung oder mit einem schnellen, unkomplizierten Service zu punkten.
Wenn das allerdings nicht geschieht, sollte nach dem Verrauchen des ersten Ärgers mal mit sachlichem Auge in die Vertragsbedingungen geschaut werden. Denn was dort steht, gilt in der Regel auch. Die Vertragsbedingungen sind allerdings oftmals schwer verständlich. Eine gute Idee ist es deshalb, bei größerem Ärger zu einer Verbraucherzentrale zu gehen.
Auch die Einleitung eines Verfahrens beim Versicherungsombudsmann kann Sinn machen. Dieser ist von den Versicherern beauftragt und wird auch von diesen bezahlt. Sie können sich auch an die Beschwerdestelle der BaFin wenden. Nur bei klarer Beweislage kann der Versicherer weiterhelfen.
Und als Weg bleibt Ihnen auch die Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen, der dann auch, wollen oder können Sie eine solche nicht selbst veranlassen, eine gerichtliche Auseinandersetzung einleiten kann.