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Die beste Kfz-Versicherung

Aktualisiert:
Letztes Update: 26. April 2024

Wir haben den Vergleich überprüft und die Verfügbarkeit einzelner Produkte aktualisiert. Unsere Empfehlungen sind weiterhin aktuell.

14. November 2023

Für das Update unseres Vergleichs haben wir die Tarifinformationen der empfohlenen Tarife neu recherchiert und deutlich erweitert. Außerdem haben wir vier weitere Tarife aufgenommen. An unseren Empfehlungen ändert sich nichts.

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Wir testen laufend neue Produkte und aktualisieren unsere Empfehlungen regelmäßig. Wenn Sie informiert werden möchten, sobald dieser Testbericht aktualisiert wird, tragen Sie einfach Ihre Email-Adresse ein.

Die Vielzahl an Angeboten rund um die Kfz-Versicherung ist groß; und das hat auch seinen Grund: Immer noch gilt die Versicherung als Türöffner beim Kunden. Denn das Auto ist des Deutschen Liebling. Hinzu kommt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung ohnehin Pflicht ist; ohne sie gibt es keine Zulassung des Autos. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung gibt es auch nicht separat, sie ist immer an die Kfz-Haftpflichtversicherung angebunden.

Insgesamt 94 Versicherungsgesellschaften zählt der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in diesem Bereich, über 29,1 Milliarden Euro an Beiträgen zahlten die Verbraucher 2022 ein.

Entsprechend herrscht ein großer Konkurrenzkampf und es wird an den Preisen geschraubt. Es gilt so schon seit Jahren die Regel: Sich im November Gedanken um einen Wechsel der Kfz-Versicherungen zu machen, ist gut. Zum einen haben viele Versicherungsbedingungen bis dahin noch mal ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet. Zum anderen ist die Kündigung zum Jahresende, die bis zum 30. November erfolgen muss, der Standard. Und last, but not least, sind bis dahin auch die Typenklassen aktualisiert. Es lohnt sich in jedem Fall der Preis- und Leistungsvergleich.

Alte Weisheiten – eine bestimmte Gesellschaft ist immer am teuersten, eine andere immer besonders günstig – gelten schon lange nicht mehr. »Ein regelmäßiger Preis- und Konditionenvergleich macht Sinn«, betont Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund haben wir 27 Kfz-Versicherungen verglichen. Hier sind die Empfehlungen in der Kurzübersicht.

Kurzübersicht

Beste Kfz-Haftpflicht

WGV Optimal

Am Tarif Optimal der WGV gefallen haben uns die rückwirkende Erstattung der Prämie und der erweiterte Mietwagenschutz im Ausland.

Gut gelöst ist beim Optimal-Tarif der WGV, dass eine rückwirkende Erstattung der Prämie bei weniger gefahrenen Kilometern am Ende des Versicherungsjahres stattfindet. Es besteht des Weiteren ein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland (sogenannte Mallorca-Police). Die WGV-Holding ist eine mittelgroße Versicherungsgesellschaft mit einer Bilanzsumme von etwa 3,2 Milliarden Euro.

Beste Teilkasko

Allianz Direct Direct Plus

Neben den guten Teilkaskoleistungen überzeugen uns auch die übersichtlich gestalteten Versicherungsbedingungen.

Als Primus der Branche bietet die Allianz Direct mit ihrem Tarif Direct Plus einen sehr guten Schutz vor allem im Teilkasko-Bereich an: Eine Erstattung zum Neu- oder Kaufpreis ist für 24 Monate möglich. Der Tarif der Allianz bietet einige interessante Besonderheiten. So wird zum Beispiel auch der Selbstbehalt bei einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro übernommen, und für die Dauer einer Reparatur wird ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die übersichtlich gestalteten Bedingungen findet man einfach online.

Beste Vollkasko

AdmiralDirekt Premium

Beim Premium-Tarif der AdmiralDirekt haben wir keinen offensichtlichen Schwachpunkt gefunden.

Der kleine Direktversicherer AdmiralDirekt bietet mit seinem Tarif Premium im Vollkaskobereich überdurchschnittliche Leistungen. Ob Rabattschutz, eine besonders lange Neupreiserstattung oder sogar ein Parkschadenschutz, der zahlt, wenn jemand anderes eine Delle oder einen Kratzer ins Auto macht und sich nicht meldet: Die AdmiralDirekt zahlt im Tarif Premium in solchen Fällen und bietet damit gute Leistungen. Außerdem hat die AdmiralDirekt mit der Itzehoer Versicherung einen starken Mutterkonzern im Rücken.

Vergleichstabelle

private Haftpflichtversicherung Test: Wgv
WGV Optimal
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
Allianz Direct Direct Plus
Kfz-Versicherung Test: Bildschirmfoto 2023 04 26 Um 16.31.42
AdmiralDirekt Premium
Kfz-Versicherung Test: Huk 24 Logo
HUK24 Classic
private Haftpflichtversicherung Test: Axa
Axa mobil online M mit Schadenservice
Zahnzusatzversicherung Test: Allianz
Allianz Smart
Kfz-Versicherung Test: Verti
verti Premium Kasko Clever
Kfz-Versicherung Test: Devk
DEVK Komfort-Schutz Telematik
Kfz-Versicherung Test: S Direkt
S-Direkt AutoPremium
Kfz-Versicherung Test: Europa
Europa Komfort Spar-Kasko
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
BavariaDirekt Komfort L online
Kfz-Versicherung Test: Friday
Friday Original
Kfz-Versicherung Test: Huk Coburg
HUK-Coburg Classic
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
Allianz Direct Direct Plus
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
Allianz Direct Direct
Hausratversicherung Test: Cosmos Direkt
Cosmos Direkt Comfort
Hausratversicherung Test: Cosmos Direkt
Cosmos Direkt Basis
private Haftpflichtversicherung Test: Wgv
WGV Basis
Kfz-Versicherung Test: Europa
Europa Komfort
Kfz-Versicherung Test: Europa
Europa Basis
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
BavariaDirekt Komfort L online
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
BavariaDirekt Komfort S online
Reiserücktrittsversicherung Test: Adac Reiserücktrittsversicherung
ADAC Komfort
Kfz-Versicherung Test: Baloise2
Baloise Basis
Kfz-Versicherung Test: 1024px Barmenia Logo.svg
Barmenia Top
Kfz-Versicherung Test: Continentale
Continentale Basis
Kfz-Versicherung Test: Dadirekt
DA Direkt Basis

Beste Kfz-Haftpflicht
WGV Optimal
private Haftpflichtversicherung Test: Wgv
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Rückwirkende Erstattung der Prämie
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
  • Vertragsunterlagen per Post
  • Niedrige Annahmequote
Beste Teilkasko
Allianz Direct Direct Plus
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
  • Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
  • Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
  • Keine rückwirkende Erstattung von Prämien bei weniger gefahrenen Kilometern
Beste Vollkasko
AdmiralDirekt Premium
Kfz-Versicherung Test: Bildschirmfoto 2023 04 26 Um 16.31.42
  • Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
  • Eigenschäden bis 200.000 Euro
  • Erstattung Neupreis und Kaufpreis bis 36 Monate nach Erstzulassung
  • inklusive Schutzbrief
  • Teuer
HUK24 Classic
Kfz-Versicherung Test: Huk 24 Logo
  • Ersatz alter Teile durch neue ohne Abzug
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland Schutzbrief enthalten
  • Mietwagen bei Reparatur nur bis 80 Euro pro Tag für sieben Tage
Axa mobil online M mit Schadenservice
private Haftpflichtversicherung Test: Axa
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Erstattung Neupreis und Kaufpreis nur bis 12 Monate nach Erstzulassung
  • Absicherung von Sonderausstattung nur bis 3.000 Euro
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
Allianz Smart
Zahnzusatzversicherung Test: Allianz
  • Absicherung von Sonderausstattung bis 20.000 Euro
  • Eigenschäden nur bis 50.000 Euro versichert
  • Kein Mietwagen bei Reparatur
verti Premium Kasko Clever
Kfz-Versicherung Test: Verti
  • Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Absicherung von Sonderausstattung unbegrenzt mitversichert
  • Eigenschäden bis 100.000 Euro mitversichert
  • Kein Auslandsschadensschutz
DEVK Komfort-Schutz Telematik
Kfz-Versicherung Test: Devk
  • Kostenloser Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Eigenschäden bis 150.000 Euro
  • Absicherung von Sonderausstattung
S-Direkt AutoPremium
Kfz-Versicherung Test: S Direkt
  • Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
  • Absicherung von Sonderausstattung bis 50 Prozent vom Neuwert (max. 60.000 Euro)
  • Kein Mietwagen bei Reparatur
Europa Komfort Spar-Kasko
Kfz-Versicherung Test: Europa
  • Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
  • Erstattung Neupreis und Kaufpreis bis 24 Monate nach Zulassung auf den Halter
  • Kein Mietwagen bei Reparatur
  • Absicherung von Sonderausstattung bis 10.000 Euro
BavariaDirekt Komfort L online
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
  • Ersatz alter Teile durch neue ohne Abzug
  • Auslandsschadensschutz
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Kein Mietwagen bei Reparatur
Friday Original
Kfz-Versicherung Test: Friday
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Hohe Annahmequote
  • Kein Auslandsschadenschutz
  • Kein Schutzbrief
HUK-Coburg Classic
Kfz-Versicherung Test: Huk Coburg
  • Auslandsschadenschutz
  • Schutzbrief enthalten
  • Kein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
Allianz Direct Direct Plus
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
  • Hohe Annahmequote
  • Auslandsschadenschutz
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Keine Rabattübertragung von Dritten möglich
Allianz Direct Direct
Kfz-Versicherung Test: Allianz Direct
  • Hohe Annahmequote
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
Cosmos Direkt Comfort
Hausratversicherung Test: Cosmos Direkt
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Eigenschäden bis 100.000 Euro versichert
  • Niedrige Annahmequote
Cosmos Direkt Basis
Hausratversicherung Test: Cosmos Direkt
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
  • Niedrige Annahmequote
WGV Basis
private Haftpflichtversicherung Test: Wgv
  • Keine Einschränkungen
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
  • Vertragsunterlagen per Post
  • Niedrige Annahmequote
Europa Komfort
Kfz-Versicherung Test: Europa
  • Vertragsunterlagen online
  • Deckung bei Eigenschäden
  • Service nur per E-Mail
  • Niedrige Annahmequote
Europa Basis
Kfz-Versicherung Test: Europa
  • Vertragsunterlagen online
  • Service nur per E-Mail
  • Niedrige Annahmequote
  • Keine Deckung bei Eigenschäden
BavariaDirekt Komfort L online
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
  • Auslandsschadenschutz
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Kein Schutzbrief enthalten
BavariaDirekt Komfort S online
Kfz-Versicherung Test: Bavaria Direkt
  • Günstig
  • Kein Auslandsschadenschutz
  • Keinen erweiterten Mietwagenschutz im Ausland
  • Kein Schutzbrief enthalten
ADAC Komfort
Reiserücktrittsversicherung Test: Adac Reiserücktrittsversicherung
  • Erweiterter Mietwagenschutz im Ausland
  • Hohe Annahmequote
  • Keine Einschränkungen
  • Nimmt nicht am Ombudsmannverfahren teil
Baloise Basis
Kfz-Versicherung Test: Baloise2
  • Hohe Deckungssumme
  • Neupreiserstattung bei Totalschaden bis zu 6 Monate
  • Mallorca-Police enthalten
  • Hohe Selbstbeteiligung
  • Uneindeutige Versicherungsbedingungen
  • Folgeschäden von Tierbissen nicht versichert
Barmenia Top
Kfz-Versicherung Test: 1024px Barmenia Logo.svg
  • Hohe Deckungssumme
  • Tierbisse und Folgeschäden versichert
  • Alle Tierunfälle sind versichert
  • Neupreiserstattung bis zu 24 Monate
  • Kein Schutzbrief enthalten
Continentale Basis
Kfz-Versicherung Test: Continentale
  • Hohe Deckungssumme
  • Neupreiserstattung bis zu 24 Monate
  • Keine Kaufwertentschädigung bei gebrauchten Pkw
  • Tierbisse und deren Folgeschäden sind nicht versichert
  • Nur Unfälle mit Haarwild sind versichert
  • Kein Schutzbrief enthalten
DA Direkt Basis
Kfz-Versicherung Test: Dadirekt
  • Hohe Deckungssumme
  • Mallorca-Police enthalten
  • Nur 8 Millionen pro geschädigte Person versichert
  • Kein Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Tierbisse und deren Folgeschäden sind nicht versichert
  • Keine Neupreis- und Kaufwertentschädigung enthalten
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Blechen für den Blechschaden: Kfz-Versicherungen im Vergleich

Kfz-Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungen und Prämien. Nicht immer ist der teuerste Tarif der sinnvollste und nicht jede Vertragsklausel ist wichtig. Wir zeigen, auf was bei der Tarifwahl geachtet werden muss und wie sich die Beitragshöhe zusammensetzt.

Wann sind Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sinnvoll?

Die beiden wichtigsten Versicherungsarten im Kfz-Bereich sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Kaskoversicherung, hier unterteilt nach der Teilkasko und der Vollkasko. Die Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) versichern das eigene Fahrzeug und sind nicht ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich. Die Versicherungsarten unterscheiden sich deutlich in ihrem Versicherungsschutz:

Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Ohne den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das Auto in der Kfz-Zulassungsstelle nicht zugelassen. Früher wurde dort die sogenannte Doppel- oder Deckungskarte vorgelegt, heute wird die vorläufige Deckungszusage elektronisch übermittelt. Der Leistungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung: Kommt durch das Fahrzeug jemand zu Schaden, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf, egal, ob ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. »Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht außerdem ab«, ergänzt Weidenbach. »Sie enthält also einen passiven Rechtsschutz.«

Teilkasko-Versicherung: Die Teilkaskoversicherung versichert die Schäden bestimmter Schadensereignisse. Sie bietet einen guten Grundschutz – etwa bei Steinschäden an der Windschutzscheibe, bei Wild- bzw. Tierunfällen oder bei einem Kabelbrand. In der Teilkasko versichert sind in der Regel auch Brand, Explosion, Diebstahl, Bruchschäden der Verglasung, unmittelbare Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. »Im Detail können sich hier die Versicherungsinhalte deutlich unterscheiden«, mahnt Weidenbach zu einer Kontrolle, was durch die Teilkasko-Versicherung tatsächlich abgedeckt ist.

Vollkasko-Versicherung: Die Vollkaskoversicherung beinhaltet auch immer eine Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus übernimmt sie den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem selbstverschuldeten Unfall. Die Vollkaskoversicherung bezahlt auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden, etwa Kratzer oder eine abgeknickte Autoantenne. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Auch hier können sich die Konditionen stark voneinander unterscheiden.

Es gibt zudem noch diverse weitere Versicherungsarten, die manchmal fest im Vertrag schon inkludiert sind, manchmal aber auch separat oder zusätzlich abgeschlossen werden. Dazu gehört zum Beispiel der Autoschutzbrief, mit dem Assistenzdienste etwa beim Liegenbleiben des Autos in Anspruch genommen werden können.

Viele Verbraucher schätzen den Auto­schutz­brief

»Auch hier lohnt ein Konditionenvergleich«, so Weidenbach. So bietet ein separat bei einem Automobilclub abgeschlossener Autoschutzbrief möglicherweise eine deutlich besserer Leistung als der kostenlos integrierte Basis-Schutzbrief bei der Kfz-Versicherung. »Existenziell notwendig ist die Absicherung sicherlich nicht«, so Weidenbach. Dennoch schätzen viele Verbraucher den Komfort.

Manche Versicherungen sind ausschließlich im Zusammenhang mit dem Auto nicht sinnvoll. Beispiel: Insassenunfallversicherung. Die Insassen, außer dem Fahrzeugführer, sind auch über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, in dem sie saßen und das den Unfall verursachte, versichert.

Wer gerne seine Liebsten auch gut gegen einen Unfall im Straßenverkehr absichern will, sollte das über eine private Unfallversicherung machen. Diese greift nicht nur bei einem Unfall im Straßenverkehr, sondern für alle Unfälle, 24 Stunden und weltweit.

Daneben kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Sinn machen, gerade, um eigene Ansprüche nach einem Unfall im Straßenverkehr durchzusetzen. Für wen welche Versicherung sinnvoll ist, hängt auch von dem eigenen Absicherungsbedürfnis ab.

Bei Kfz-Versicherungen sollte eine hohe Versicherungssumme von 50 Millionen oder 100 Millionen Euro abgeschlossen werden.

Eine Vollkasko- mit Teilkasko -Versicherung macht sicherlich eher Sinn bei Neuwagen, sehr teuren Gebrauchtwagen oder auch bei Oldtimern. Teilkasko-Versicherungen lohnen sich so für Autos ab einem Alter von etwa fünf Jahren. »Auch hier ist es sinnvoll, sich von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für Vollkasko und Teilkasko ausgeben zu lassen«, so Weidenbach. »Denn manchmal ist der Preisunterschied nur minimal.« Je älter das Auto wird, desto mehr kann es Sinn machen, nur noch den Haftpflichtschaden zu versichern.

So sollte man die Kfz-Versicherung wechseln: Die Kündigung der Kfz-Versicherung kann formlos in der Regel bis zum 30. November für das Jahresende (31.12) erfolgen. Sie können sich dann in Ruhe bis zum 31. Dezember einen neuen Anbieter suchen. Es ist auch empfehlenswert, der Gesellschaft deutlich vor dem 30. November einen Kündigungswunsch mitzuteilen, denn manchmal machen diese dann gleich ein gutes Angebot. Daneben gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel und bei einer Prämienerhöhung.

Welche Kriterien für die Beitragshöhe relevant sind

Die Beitragshöhe der verschiedenen Kfz-Versicherungstarife wird durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. »Es ist wichtig, dass Verbraucher auch nur Rabatte in Anspruch nehmen, die ihnen zustehen«, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.

Bei Rabatten währt Ehrlichkeit am längsten

Wer also zum Beispiel einen Rabatt für eine Garage in Anspruch nimmt, diese aber gar nicht nutzt oder sogar noch nicht mal eine hat, muss im Schadensfall mit Ärger rechnen. Es kann dann sein, dass ein Schaden gar nicht oder nur teilweise beglichen wird oder dass hohe Schadensersatzansprüche fällig werden.

Häufige Kosten- und Rabattfaktoren sind zum Beispiel:

Fahrzeugtyp: In der Tendenz gilt, dass der Sportbolide deutlich teurer in der Versicherung abschließt als die gemütliche Familienkutsche. Die Autoversicherer ermitteln jedes Jahr neu, wie hoch sie das Risiko für die etwa 32.000 verschiedenen Automodelle beurteilen. Abrufbar ist die Einstufung dieser Typenklassen auf der einer Extra-Website des GDV. Es gibt hier keine Regeln: Es kann sein, dass ein Fahrzeugtyp über Jahre hinweg in derselben Klasse bleibt. Es kann aber genauso sein, dass er fünf Klassen hoch oder drei Klassen runter geht. Wichtig: Auch unterscheidet sich diese Umstufung noch einmal nach Versicherungsart, also zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Schadenfreiheitsrabatt: Ein wichtiger Faktor ist auch die Schadensfreiheitsklasse, in die der Versicherte eingeordnet wird. Etwas missverständlich ist die Bezeichnung »Rabatt«, denn damit kann auch eine Zuzahlung gemeint sein. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Dann ist er aber mindestens zehn Jahre ohne Schaden gefahren. Notorische Unfallbauer bezahlen deutlich mehr, nämlich im Extremfall in der »Malusklasse« 160 bis 180 Prozent der Grundprämie. Auch Fahranfänger müssen mit dem vollen Grundpreis kräftig in die Tasche langen. Übrigens: Nach einer Fahrpause bis zu sieben Jahren stufen die meisten Versicherer den Rabatt in der damaligen Höhe ein. Die Schadensfreiheitsrabatte werden nur in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung angewendet.

Wer mehr Unfälle verursacht, muss mit höheren Prämien rechnen.

Selbstbehalt: Je mehr Selbstbehalt ein Verbraucher bereit ist, in der Teil- oder Vollkaskoversicherung zu übernehmen, desto günstiger kann die Versicherungsprämie ausfallen. Allerdings: Ein zu hoher Selbstbehalt widerspricht dem Sinn einer solchen Absicherung.

Fahrerkreis: Da das Risiko auch stark an der Person hängt – siehe Schadensfreiheitsrabatt – ist es für den Versicherer auch entscheidend, wer das Auto fährt. Der Fahrerkreis wird dazu im Vertrag festgelegt. Nur im Notfall kann der Versicherte davon abweichen. Ist also beispielsweise im elterlichen Auto das Kind nicht angegeben und fährt dann dennoch regulär mit dem Auto, dann kann es im Schadensfall kräftig Ärger mit dem Versicherer geben.

Kilometer: Wie viele Kilometer der Verbraucher mit dem Auto im Jahr fahren möchte, spielt auch oftmals eine große Rolle bei der Höhe der Versicherungsprämie. »Das ist ein Blick in die Zukunft«, so Weidenbach. »Generell gilt auch hier: Wenn sich hier etwas ändert, sollte man das auf jeden Fall beim Versicherer melden.« Dabei kann es sinnvoll sein, Tarife mit mehreren Kilometerangaben durchzurechnen, denn manchmal ist ein Tarif zum Beispiel für 15.000 Kilometer gar nicht so viel teurer als der mit 10.000 Kilometern.

Werkstatttarif: Bei Kaskoschäden bieten einige Versicherungsgesellschaften auch dann einen Rabatt an, wenn das Fahrzeug dann wie tariflich vereinbart in einer Partnerwerkstatt repariert wird.

Rabatte gibt es für alles Mögliche

Daneben sind der Fantasie der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf Zuschläge und Rabatte keine Grenzen gesetzt. So gibt es zum Beispiel oft Rabatte für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes oder auch für andere Personengruppen. Wenn man sein Fahrverhalten per Telematik elektronisch überwachen lässt, gibt es Rabatte. Hier stellt sich dann aber die Frage nach dem Datenschutz. Selbst Rabatte für Hausbesitzer sind zu finden. Oder für Menschen, die ein Abo des öffentlichen Nahverkehrs besitzen.

Und natürlich können Bestandskunden oftmals auch über alle bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherungen einen Rabatt erhalten oder dann, wenn sie eine bestimmte Zahlungsweise wählen. »Am Ende ist immer entscheidend, was es insgesamt unterm Strich kostet«, sagt Weidenbach.

Wie hoch sollte die Teilkasko-Selbstbeteiligung sein?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den man bei einem Schadensfall selbst bezahlen muss. Den Rest übernimmt die Versicherung. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung und einem Schaden von 2.000 Euro übernimmt der Versicherungsnehmer also 150 Euro und die Versicherung 1.850 Euro.

Für die meisten Versicherungsnehmer lohnen sich bei einer Teilkaskoversicherung 150 Euro Selbstbeteiligung. Finanztip hat mit zehn verschiedenen Profilen und Autos berechnet, dass im Durchschnitt 150 Euro Selbstbeteiligung 18 Prozent und bei 300 Euro Selbstbeteiligung 25 Prozent Preisnachlass bedeuten.

Mit einer Selbstbeteiligung kann man also richtig Geld sparen. Eine zu hohe Selbstbeteiligung schmerzt aber bei einem Schadensfall. Man erhält dann zwar eine günstigere Prämie, zahlt aber bei einem Schadensfall mehr aus der eigenen Tasche. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bringt den meisten Autofahrern einen Vorteil.

Wie hoch sollte die Vollkasko-Selbstbeteiligung sein?

Wir empfehlen für Vollkaskoversicherungen 300 Euro Selbstbeteiligung. Die Versicherungen gewähren dafür einen ordentlichen Preisvorteil, weshalb man so Geld sparen kann.

Nicht immer lohnt sich aber eine höhere Selbstbeteiligung. Das hängt nicht nur vom eigenen Fahrverhalten ab, sondern auch von den Rabatten der Versicherungen. Der Preisunterschied zwischen der Prämie mit 300 Euro Selbstbeteiligung und der Prämie mit 500 Euro Selbstbeteiligung ist manchmal nur klein.

Noch höhere Selbstbeteiligungen lohnen sich nur selten. Was im Einzelfall eine Ersparnis bedeutet und was nicht, sollte man am besten selbst beurteilen. Es lohnt sich, Angebote mit verschiedenen Selbstbeteiligungen zu vergleichen, um so das günstige Angebot zu bestimmen.

Welche Vertragsklauseln wichtig sind

Natürlich unterscheiden sich die verschiedenen Tarife der Kfz-Versicherungen nicht nur im Preis deutlich, sondern auch in ihren Leistungen. Ein Blick in die Vertragsklauseln ist deshalb wichtig. Je nach Versicherungsart spielen hier andere Faktoren eine Rolle.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn mit dem eigenen Auto ein Schaden verursacht wurde und dieser zu verantworten ist. „Zentral ist hierbei die Deckungssumme“, so Verbraucherschützerin Weidenbach. „Je höher die Absicherung, desto besser.“ Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

Deckungssumme: Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, den eine Versicherung im Schadensfall insgesamt maximal auszahlt. Reicht dieser Betrag nicht, haftet der Schädiger mit seinem Vermögen.

Personenschäden: Kommt eine Person zu schaden, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Höhe der finanziellen Absicherung pro geschädigte Person unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. In der Haftpflichtversicherung sind zudem Sach- und Vermögensschäden mitversichert.

Verschulden: Wird ein Unfall verschuldet, dann zahlen Kfz-Versicherung in der Regel den Schaden des Unfallgegners. Vorsätzliche Schäden werden aber nicht übernommen. Und auch in bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft Regress vom Versicherungsnehmer verlangt, etwa, wenn unter Alkoholeinfluss Auto oder ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.

Auslandsschadensschutz: Beim Auslandschadensschutz werden im Ausland Schäden auch für einen Unfall am eigenen Auto gezahlt, an dem man selbst nicht schuld ist. Denn es kann sein, dass die gegnerische Seite dafür nicht ausreichend versichert ist.

Für das Ausland gelten spezielle Vertragsklauseln: Der Auslandsschadensschutz für das eigene Auto und die Mallorca-Police für Mietwagen.

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police hebt auch die Deckungssumme bei einem Mietvertragsabschluss im Ausland auf ein sichereres Niveau an. Hintergrund ist, dass in einigen Ländern nur sehr niedrige Pflicht-Deckungssummen gelten und die dortigen Autovermieter die Haftpflichtversicherung nur mit diesen Summen anbieten. Im Schadensfall muss der Schädiger dann eventuell einen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings ist für eine Anhebung der Deckungssumme nicht unbedingt eine Mallorca-Police notwendig. Wer seinen Mietwagenvertrag nach deutschem gültigen Recht unterschreibt, etwa auf einer deutschen Mietwagenmaklerseite aus dem Ausland, der kann auch hier in der Regel ohne Probleme auf eine adäquate Absicherung achten.

Schutzbrief: Üblicherweise lässt sich ein Schutzbrief optional inkludieren. Oftmals zahlt er erst, wenn das Auto in einer gewissen Entfernung zum Heimatort liegen bleibt; die Leistungen etwa für einen Mietwagen oder notwendige Übernachtungen sind gedeckelt. Aber in vielen Fällen ist dieser Schutz ausreichend. Ein Vergleich mit den Angeboten von Automobilclubs kann trotzdem lohnen.

Rabattschutz: In vielen Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird. Allerdings besteht genauso gut die Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu bezahlen und so die Hochstufung zu vermeiden. „Wichtig ist allerdings, dass dennoch das Versicherungsunternehmen in die Regulierung eingeschaltet wird“, so Elke Weidenbach. Der Grund: Diese wehrt unberechtigte Forderungen ab. Und zudem lehnt sie womöglich eine Begleichung der Schäden ab, wenn der Verbraucher zu lange mit der Schadensmeldung wartet. Dann verstößt er nämlich gegen seine Obliegenheitspflichten.

Kfz-Versicherung Test: Hagelschaden

Teilkaskoversicherung

Zusätzlich zu den Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Teilkasko-Versicherung auch Schäden am eigenen Auto, allerdings im begrenzten Maße. Bestandteile sind hier:

Kostenübernahme bei Elementarschäden: „Wenn das Auto bei einer Überschwemmung zerstört wird, zahlt die Versicherung“, so Weidenbach. Dies ist die Regel bei allen Versicherungsverträgen. Zu den Elementarschäden gehören auch Brand, unmittelbare Sturmschäden, Hagel und Blitzschlag.

Steinschlag: Auch bei Steinschlag übernimmt die Versicherung standardmäßig die Bezahlung der Schäden.

Kabelbrand: Gibt es einen Kabelbrand, dann sind die finanziellen Folgen abgefedert.
Tierbisse: Besonders häufig zerbeißt der Marder Kabel im Auto. Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt in solchen Fällen oftmals – es gibt aber auch Tarife, die dann gar nicht leisten. Wie hoch die maximale Leistung ist, kann sich aber unterscheiden.

Wild- und Tierunfälle: Hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer deutlich. Manchmal wird selbst nach der Wildtierart unterschieden, manchmal sind Tierunfälle mit Tieren jeglicher Art abgedeckt.

Kfz-Versicherung Test: Autounfall

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen einer Teilkaskoversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus. Verursacht der Fahrer Schäden am eigenen Auto, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

Für Elektroautos gelten oft andere Bedingungen als für »normale« Verbrenner. So ist zum Beispiel die Batterie immens teuer und auch deren Entsorgung aufwändig. Wer ein Elektroauto fährt, sollte darauf achten, einen entsprechenden Spezialtarif abzuschließen.

Grobe Fahrlässigkeit: Mit dem sogenannten „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zahlt der Versicherer auch in solchen Fällen. „Dieser Passus sollte immer mit abgeschlossen werden“, so Weidenbach. Allerdings gibt es hier bei vielen Versicherern Ausschlüsse, etwa bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Selbstbeteiligung: In vielen Fällen gibt es bei der Vollkasko-Versicherung auch eine Regelung zur Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall. Dies kann sehr unterschiedlich geregelt sein.

Rabattschutz: Auch für die Vollkasko-Versicherung wird manchmal ein sogenannter Rabattschutz angeboten, mit dem dann eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall verhindert wird.

Neupreiserstattung/Kaufpreiserstattung: Ein Auto verliert im Prinzip mit dem Kauf kontinuierlich an Wert. Wenn es zum Totalschaden kommt, kann sich der Verbraucher dann nicht ein vergleichbares neues Auto kaufen. In vielen Versicherungstarifen ist aber die Neupreiserstattung bei erstzugelassenen und die Kaufpreiserstattung bei Gebrauchtfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum nach dem Erwerb inkludiert. Der Zeitraum unterscheidet sich je nach Tarif.

Unsere Empfehlungen

Beste Kfz-Haftpflicht

WGV Optimal

Am Tarif Optimal der WGV gefallen haben uns die rückwirkende Erstattung der Prämie und der erweiterte Mietwagenschutz im Ausland.

Einen sehr guten Haftpflichtschutz bietet der Tarif Optimal der WGV-Versicherung. Gut gelöst ist beim Optimal-Tarif, dass eine rückwirkende Erstattung der Prämie bei weniger gefahrenen Kilometern am Ende des Versicherungsjahres stattfindet.

Es besteht des Weiteren ein erweiterter Mietwagenschutz im Ausland (Mallorca-Police). Die WGV-Holding ist eine mittelgroße Versicherungsgesellschaft mit einer Bilanzsumme von etwa 3,2 Milliarden Euro.

Detailbewertung des Tarifs

Man sollte beachten, dass wir diese Versicherung für den Kfz-Haftpflichtbereich empfehlen. Selbstverständlich existieren aber auch Tarife zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung:

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro. Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4.1 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (muss dem Versicherungsschein entnommen werden).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird teilweise verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und Versicherungsfälle, die als Folge Alkoholkonsums oder anderer berauschender Mittel entstehen (Paragraf A.2.9 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf/Rabattschutz: Die Versicherung bietet einen sogenannten Rabattschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko-Versicherung an. Ein Schadensfall ist pro Jahr frei, das heißt, im Folgejahr wird dann weiterhin die günstigere Schadenfreiheitsklasse angewandt. Dafür muss man mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 sein. Der Zusatz ist optional (Abschnitt C, Paragraf 1, der Erläuterungen zu den Versicherungsbedingungen sowie Paragraf I der Versicherungsbedingungen).

Entscheidet man sich für die Teilkaskoversicherung, gelten zusätzliche Bedingungen: Tierbisse sind mit 20.000 Euro versichert und Tierunfälle ohne Einschränkung. In der Vollkaskovariante gibt es zudem es eine Neupreiserstattung und Kaufwertentschädigung bis 24 Monate nach Kauf des Autos.

Tierbisse: Tierbisse sind im Optimal-Tarif (Teilkasko) inklusive aller Folgeschäden bis 20.000 Euro abgesichert (Paragraf A.2.2.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Wildschaden im Generellen ist im Optimal-Tarif (Teilkasko) integriert (im Basis-Tarif nur Haarwild-Schaden) (Paragraf A.2.2.1.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Eine Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen und eine Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen erfolgt im Optimal-Tarif (Teilkasko), wenn der Schaden innerhalb von 24 Monaten entsteht (Paragraf A.2.5.1.2 – A.2.5.1.5 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt:Es kann eine Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung vereinbart werden, deren Höhe im Versicherungsschein angegeben ist. Diese entfällt bei Schäden an der Windschutzscheibe, wenn diese nur repariert werden muss (Paragraf A.2.5.8 der Versicherungsbedingungen). Bei Eigenschäden, mit denen Schäden abgedeckt werden, die sich ein Versicherungsnehmer an einem anderen seiner Autos selbst zufügt, gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro (Paragraf A.2.2.2.4 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Es kann optional ein Kfz-Schutzbrief versichert werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern sich das Ereignis mindestens in 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt befindet und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit gemacht werden kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 100 Euro je Person/Übernachtung für maximal drei Übernachtungen, der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 50 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Im Optimal-Tarif der WGV (Haftpflicht) ist die sogenannte Mallorca-Police für Pkw, Kraftrad und Wohnmobil integriert. Sie zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme und auch bei Ehe- oder Lebenspartnern, Kind oder dem (Schwieger-)Elternteil innerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung. Achtung: Die Türkei ist hier demnach nur teilweise inbegriffen, sofern sie nicht auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen ist (Paragraf A.1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind unter dem Menüpunkt Infomaterial auf der Infoseite sehr einfach als PDF herunterladbar; die Versicherungsbedingungen werden also sehr transparent zur Verfügung gestellt.

Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet bei ihren Beschwerden nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die WGV-Versicherung für 2022 mit beachtlichen 1.984.327 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem sehr geringen Eingang von 11 Beschwerden.

Beste Teilkasko

Allianz Direct Direct Plus

Neben den guten Teilkaskoleistungen überzeugen uns auch die übersichtlich gestalteten Versicherungsbedingungen.

Als Primus der Branche bietet die Allianz-Versicherung mit dem Tarif Allianz Direct Direct Plus ihrer Tochter Allianz Direct einen sehr guten Schutz vor allem im Teilkasko-Bereich an. So ist eine Erstattung zum Neu- oder Kaufpreis für 24 Monate möglich.

Der Tarif der Allianz bietet einige interessante Besonderheiten: So wird zum Beispiel der Selbstbehalt bei einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro übernommen. Für die Dauer einer Reparatur wird ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die Auffindbarkeit aller Bedingungen ist sehr gut und übersichtlich gestaltet.

Die Allianz-Versicherung ist mit einer Bilanzsumme von über 1,02 Billionen Euro in 2022 der Primus der deutschen Versicherungswirtschaft. Gegründet wurde das Versicherungsunternehmen 1890.

Detailbewertung des Tarifs

Wir haben den Tarif der Versicherungsgesellschaft genau unter die Lupe genommen und die wichtigsten Versicherungsbedingungen zusammengefasst:

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro und ist im Versicherungsschein vermerkt. Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf B.1 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (muss im Versicherungsschein überprüft werden).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind in diesem Fall die Entwendung oder wenn Schaden aufgrund des Konsums von Alkohol oder berauschenden Mitteln entsteht (Paragraf A.2.2 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Die Allianz-Direct-Versicherung bietet keine in den Bedingungen festgeschriebene Garantie für einen Rabattschutz oder einen Schadenrückkauf an. Das muss im Zweifel erfragt werden.

Die Allianz-Versicherung macht es auch bei der Kfz-Versicherung vor, wie mit der Bereitstellung von Versicherungsbedingungen umgegangen werden sollte. Man findet die Bedingungen online.

Tierbisse: Tierbisse und die daraus entstehenden Folgeschäden sind unbegrenzt mitversichert (Paragraf A.2.2 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Es wird bei Zusammenstoß mit Tieren während der Fahrt gezahlt (Paragraf A.2.2 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Der Neu- und Kaufpreis werden bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung bzw. Zulassung auf den Halter gestattet (Paragraf A.6.2 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: In der Teilkaskoversicherung kann ein Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden (Paragraf A.2.5 der Versicherungsbedingungen). Die Allianz Direct verzichtet darauf aber grundsätzlich, wenn ein Glasbruchschaden ohne Scheibenaustausch durchgeführt werden kann. Bei Eigenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro (Paragraf A.6.1 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Es gibt eine »Mobilitätsgarantie«, wonach zum Beispiel ein Mietwagen organisiert wird oder alternativ bis maximal 30 Euro/Tag bei Pannen bis zu 5 Tagen, bei Unfall bis zu 15 Tagen und bei Diebstahl bis zu 30 Tagen gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am Schadentag nicht mehr fahrtüchtig gemacht werden kann. Sofern der Versicherungsfall mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist, wird ein Hotelaufenthalt (maximal 100 Euro pro Person/Nacht) für maximal 3 Tage/bei Tod oder Krankheit des Fahrers maximal 5 Tage gezahlt (Paragraf A.4 der Versicherungsbedingungen). In der Mobilitätsgarantie nicht integriert ist zum Beispiel der Krankenrücktransport.

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police für Fahrzeuge ist im Tarif (Haftpflicht) integriert. Sie zahlt innerhalb der EU, sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Eine Ausweitung der Versicherten über den Fahrzeughalter ist nicht beschrieben. Achtung: Die Türkei ist hier zum Beispiel nicht inbegriffen; generell besteht hier die Tücke, dass Länder, die über internationale Versicherungskarte eigentlich versichert sind, hier explizit nicht eingeschlossen sind (Paragraf A.6.1 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung direkt unter der Vergleichstabelle als PDF herunterladbar. Das ist also sehr transparent gestaltet.

Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet in ihren Beschwerdestastikten nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die Allianz-Versicherung (also Mutterunternehmen) für 2022 mit beachtlichen 12.783.622Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 73 Beschwerden.

Beste Vollkasko

AdmiralDirekt Premium

Beim Premium-Tarif der AdmiralDirekt haben wir keinen offensichtlichen Schwachpunkt gefunden.

Mit der Itzehoer Versicherung hat die AdmiralDirekt eine starke Mutter im Rücken. Der kleine Direktversicherer bietet mit seinem Tarif Premium im Vollkaskobereich überdurchschnittliche Leistungen.

Ob Rabattschutz, eine besonders lange Neupreiserstattung oder sogar ein Parkschadenschutz, der zahlt, wenn jemand anderes eine Delle oder einen Kratzer ins Auto macht und sich nicht meldet: Die AdmiralDirekt zahlt im Tarif Premium in solchen Fällen und bietet damit gute Leistungen.

Die AdmiralDirekt ist eine Direktvertriebstochter der Itzehoer Versicherungen und damit seit 2007 am Markt. Sie ist sehr stark auf den Bereich Kfz-Versicherungen spezialisiert. Die Itzehoer Versicherung ist ein sehr altes Versicherungsunternehmen, welches bereits seit 1906 besteht. Diese weist für 2022 eine Bilanzsumme von über 2,04 Milliarden Euro auf.

Detailbewertung des Tarifs

Wir haben den Tarif der Versicherungsgesellschaft genau unter die Lupe genommen und dabei im Detail die Versicherungsbedingungen analysiert.

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro und muss im Versicherungsschein kontrolliert werden. Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Versicherungsschein).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.2.9.1 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz kann für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung optional vereinbart werden. Er gilt dann für ein Jahr und ist an die Bedingung geknüpft, dass die Fahrer in den letzten zwei Jahren keine Schäden verursacht haben. Zudem ist ein Schadenrückkauf möglich innerhalb von sechs Monaten, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nur, wenn er nicht höher als 500 Euro ausfällt (Paragraf B.I.5 der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Der Tierbiss wird im Tarif Premium (Teilkasko) inklusive aller Folgeschäden unbegrenzt versichert (Paragraf A.2.2.1.8/9 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Im Tarif Premium (Teilkasko) ist der Zusammenstoß mit allen Tieren versichert (Paragraf A.2.2.1.3 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Im Tarif Premium (Vollkasko) wird für 36 Monate eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung vereinbart (Paragraf A.2.5.1.2 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbeteiligung: Es können Tarife ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei einem Eigenschaden beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro (Paragraf A.1.6 der Versicherungsbedingungen). Im Falle des Glasbruchs wird darauf verzichtet, wenn er in einer Vertragswerkstatt repariert wird (Paragraf A.2.5.2.5 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Es kann optional ein Kfz-Schutzbrief versichert werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern sich das Ereignis mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt befindet und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit werden machen kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 75 Euro je Person/Übernachtung, der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 75 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Im Tarif Premium (Haftpflicht) ist eine sogenannte Mallorca-Police inkludiert, die die Haftung von Mietfahrzeugen im Ausland übernimmt. Die Versicherung übernimmt dies in Höhe der vereinbarten Deckungssumme im Geltungsgebiet (Paragraf A.1.1.7 der Versicherungsbedingungen). Der Schutz ist ausdrücklich nur auf den Versicherungsnehmer eingeschränkt (Paragraf A.1.2 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung wird der Link »Verbraucherinformationen« angeboten. Dahinter verbergen sich die Versicherungsbedingungen, die einfach als PDF heruntergeladen werden können. Warum der Begriff Versicherungsbedingungen oder ähnliches vermieden wird, ist nicht verständlich.

Das Versicherungsunternehmen nimmt am Versicherungsombudsmann teil. Die Bafin als Aufsichtsbehörde unterscheidet hingegen nach Versicherungsunternehmen. Hier ist die AdmiralDirekt-Versicherung für 2022 gar nicht aufgeführt und für 2021 mit 140.354 Versicherungsverträgen – und einem Eingang von 5 Beschwerden.

Was gibt es sonst noch?

Cosmos Direkt Comfort

Einen guten Haftpflichtschutz mit kleineren Extras bietet der Tarif Comfort der Versicherungsgesellschaft Cosmos Direkt an.

Auch Eigenschäden sind durch die Versicherung im Tarif Comfort mitversichert. Sprich: Wenn ein Schaden mit dem Auto durch den Halter oder einen berechtigten Fahrer am eigenen Eigentum entsteht, zahlt die Versicherung bis zur Höhe von 100.000 Euro. Allerdings gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Die CosmosDirekt existiert als Direktversicherungsunternehmen bereits seit 1950 und hat seinen Sitz in Saarbrücken. Sie ist ein Tochterunternehmen der Generali-Versicherung. Für 2022 wies die CosmosDirekt eine Bilanzsumme von über 474 Millionen Euro aus.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro, sie muss im Versicherungsschein kontrolliert werden. Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Die Versicherungsgesellschaft schreibt ausdrücklich, dass nur der europäische Teil Russlands und der Türkei eingeschlossen sind, das ist sehr transparent. Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Versicherungsschein).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.2.17.1 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann optional vereinbart werden. Er tritt ein, wenn es zu maximal einem Schadensereignis pro Jahr kommt. Darüber hinaus kann aber auch der Schaden selbst übernommen werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung darf er dann aber nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Der Antrag darauf muss binnen 6 Monaten nach Erhalt der Entschädigung gestellt werden (Paragraf I der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Schäden durch Tierbisse und deren Folgeschäden werden im Tarif Comfort versichert (Paragraf A.2.2.7 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Schäden durch Wild und Tiere aller Art sind als Teilkaskoleistung versichert (Paragraf A.2.2.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Im Tarif Comfort zahlt die Versicherung bis zu 24 Monate lang den Neu- oder Kaufpreis. Die zu ersetzenden Bauteile werden unabhängig von Baujahr und Zustand in voller Höhe erstattet (Paragraf A.2.6.2 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: Prinzipiell gibt es immer eine Selbstbeteiligung bei Eigenschäden, die im Comfort-Schutz mitversichert sind, in Höhe von 500 Euro (Paragraf A.1.1.7 der Versicherungsbedingungen). Zudem kann auch vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, auf die aber bei Glasbruchreparaturen verzichtet wird (Paragraf A.2.2.5/A.2.13.2 der Versicherungsbedingungen). Kommt es zu keinem Schaden, wird die Selbstbeteiligung im Tarif Comfort jährlich um 50 Euro in der Voll- und Teilkaskoversicherung reduziert (Paragraf A.2.13.3 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Es kann optional ein Kfz-Schutzbrief versichert werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern sich das Ereignis mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ereignet und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit werden machen kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 85 Euro je Person/Übernachtung, der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 70 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) wird im Geltungsbereich der Versicherung sowie in Höhe der Deckungssumme gewährt. Sie gilt für den Versicherungsnehmer sowie für den in den Mietvertrag eingetragenen Reisebegleiter (Paragraf A.1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind nicht direkt auf der Infoseite erhältlich, sondern über Service/ Weitere Services/Vertragsbedingungen, also recht gut versteckt. Hier können sie dann ausgewählt und als PDF heruntergeladen werden.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die Cosmos-Direkt-Versicherung für 2022 mit 1.191.788 Autoversicherungsverträgen geführt und es wurden 18 Beschwerden registriert.

HUK24 Classic

Ein sehr großer, etablierter Anbieter von Autoversicherungen ist die HUK24 – besonders komfortabel ist der Tarif Classic der HUK24 beim Rabattschutz und beim Schadensrückkauf.

Über die Option Kasko Plus gibt es auch eine Versicherung von Eigenschäden. Es wird also gezahlt, wenn am eigenen Eigentum ein Schaden durch den Halter oder einen berechtigten Fahrer besteht. Für bis zu 100.000 Euro kommt die Versicherung auf. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Sehr lange – nämlich 12 Monate lang – kann sich der Versicherte entscheiden, ob er lieber den Schaden eines Unfalls selbst begleichen möchte. Und zusätzlich lässt sich optional auch ein Rabattschutz vereinbaren.

Für 2022 weist die Konzernmutter eine Bilanzsumme von über 40 Milliarden Euro aus. Die HUK-Coburg hatte schon immer ihren Schwerpunkt auf der Mobilität. Sie wurde 1933 in Weimar als Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter gegründet.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro; sie muss im Versicherungsschein kontrolliert werden. Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (muss im Versicherungsschein kontrolliert werden)

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.2.9 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Im Haftpflicht- und Vollkaskobereich kann ein Rabattschutz vereinbart werden. Dann ist ein Schadensfall pro Jahr möglich, ohne dass die Schadensfreiheitsklasse verschlechtert wird. Zudem kann auch der Schaden selbst übernommen werden. Das muss innerhalb von 12 Monaten geschehen (Paragraf I der Versicherungsbedingungen)

Tierbisse: Tierbisse sind versichert. Und deren Folgeschäden sind im Classic-Tarif (Teilkasko) mit bis zu 20.000 Euro versichert (Paragraf A.2.2.5 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Versichert sind im Classic-Tarif (Teilkasko) Unfälle mit Tieren (Paragraf A.2.2.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Im Tarif Classic (Vollkasko) wird für 24 Monate eine Neupreis- und Wiederbeschaffungswertentschädigung gezahlt (Paragraf A.2.6.1 der Versicherungsbedingungen). Wird zusätzlich die Option Kasko Plus abgeschlossen, dann kann eine Neupreis- und Kaufpreis-Erstattung ausgeweitet werden.

Selbstbehalt: Auf Wunsch kann bei der HUK24 eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart werden (Paragraf A.2.6.9 der Versicherungsbedingungen). Wird über den Baustein Kasko Plus (Vollkasko) optional eine Eigenschadenversicherung inkludiert, gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Eigenschäden (Paragraf A.8.1 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Es kann optional ein Kfz-Schutzbrief versichert werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern das Ereignis mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ist und das Fahrzeug nicht fahrtbereit zur Verfügung steht, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 100 Euro je Person/Übernachtung, allerdings begrenzt auf 3 Nächte (bei Totalschaden und Diebstahl: 5 Nächte), der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 80 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) wird im Geltungsbereich der Versicherung sowie in Höhe der Deckungssumme gewährt. Sie ist nicht für den kompletten Geltungsbereich der Kfz-Versicherung gültig: Russland und Belarus sind ausgenommen. Sie gilt für den Versicherungsnehmer sowie den Ehe-/Lebenspartner und die Kinder des Fahrers (Paragraf A.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen stehen unter dem Reiter »Wichtige Unterlagen | Downloads« auf der Infoseite zur Verfügung und können hier als PDF heruntergeladen werden. Das ist gut gelöst.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die HUK24 AG für 2022 mit 5.206.845 Autoversicherungsverträgen geführt und es wurden 71 Beschwerden registriert.

S-Direkt AutoPremium

Quasi ein alter Hase unter den Direktversicherungen ist die Versicherungsgesellschaft S-Direkt, die zur Provinzial gehört. Mit dem Tarif AutoPremium bietet das Unternehmen seinen guten Schutz an, mit einigen Extras.

Schön ist, dass die S-Direkt im Tarif Premium auch die Kosten bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto bis zu 1.000 Euro trägt. Ein Auslandsschadensschutz mit dem nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto im Ausland bezahlt werden, wenn der Unfallgegner nicht ausreichend versichert ist, ist ebenfalls integriert und ebenso eine Leistungs-Update-Garantie.

Die Abkürzung S-Direkt steht für Sparkassen-Direktversicherung. Sie hat eine Bilanzsumme von etwa 159 Millionen Euro in 2021. Die Versicherungsgesellschaft wurde im Jahr 1996 gegründet und sie ist eine Tochtergesellschaft der Provinzial-Versicherung.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro (laut Leistungsvergleich). Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Leistungsvergleich).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.3.9 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dann führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung. Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.000 Euro begrenzt (Paragraf I der Versicherungsbedingungen)

Tierbisse: Tierbisse und die Folgeschäden (Teilkasko) sind versichert und werden im Tarif AutoPremium in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro beglichen (Paragraf A.1.1.8 der Versicherungsbedingungen »Besonderheiten in dem Produkt »AutoPremium« ab Seite 82).

Tierunfall: Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit allen Arten von Tieren (Teilkasko) sind versichert (Paragraf A.2.2.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung findet im Tarif AutoPremium bis zu 36 Monate nach dem Kauf statt (Paragraf A.2.5.1.2/3 der Versicherungsbedingungen »Besonderheiten in dem Produkt »AutoPremium« ab Seite 82).

Selbstbehalt: Generell kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die aber im Teilkasko bei Glasbruch ausgesetzt werd, wenn die vereinbarte Selbstbeteiligung unter 150 Euro liegt und durch eine Partnerwerkstatt behoben wird (Paragraf A.2.5.10 der Versicherungsbedingungen). Im Tarif AutoPremium sind Eigen-Kollisionsschäden mitversichert. Hier gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro (Paragraf A.1.1.8 der Versicherungsbedingungen »Besonderheiten in dem Produkt »AutoPremium« ab Seite 82).

Schutzbrief: Es kann optional ein Kfz-Schutzbrief versichert werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern sich das Ereignis mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz ereignet hat und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit werden machen kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 85 Euro je Person/Übernachtung, allerdings begrenzt auf 3 Nächte (bzw. eingeschränkt auf 1 Übernachtung), der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 70 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) wird im Geltungsbereich der Versicherung sowie in Höhe der Deckungssumme gewährt. Sie ist nicht für den kompletten Geltungsbereich der Kfz-Versicherung gültig: Russland und Belarus sind ausgenommen. Sie gilt für den Versicherungsnehmer sowie den Ehepartner und die im Haushalt lebenden oder in Ausbildung befindlichen Kinder (bei Ausbildung: max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) des Fahrers (Paragraf A.1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Sehr gut gelöst ist die Bereitstellung der Versicherungsbedingungen. Die S-Direkt stellt alle Dokumente über einen eigenen Reiter »Dokumente | Downloads« auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung als PDF zur Verfügung.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik für 2022 ist die S-Direkt-Versicherung mit 439.027 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 4 Beschwerden.

Baloise Basis

Einen günstigen Einstiegstarif bietet die Baloise mit ihrem Basis-Tarif für die Kfz-Versicherungen an. Dafür muss man aber auch mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen.

Zwar bietet die Baloise im Tarif Basis der Kfz-Versicherung einige gute Standards wie etwa die hohe Deckungssumme von 100 Millionen Euro, den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und eine – wenn auch vom Zeitraum her kurze – Neupreiserstattung bei Totalschaden.

Aber die generelle Selbstbeteiligung von 1.000 Euro ist happig. Und auch so bietet der Tarif Basis eher Basis in vielen Leistungen an. Relativ ärgerlich ist, dass die Versicherungsbedingungen an einigen Stellen uneindeutig formuliert sind.

Die Baloise Holding AG hat ihre Ursprünge als Basler Versicherungsgesellschaft im Jahr 1863. Das Schweizer Unternehmen hat seinen Sitz in Basel. Es gehört zu den großen Unternehmen der Branche und weist für 2022 im Geschäftsbericht eine Bilanzsumme von fast 81 Milliarden Schweizer Franken aus.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro (laut Leistungsvergleich). Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Leistungskurzübersicht).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.8.7.2 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung existiert im Tarif Basis nicht. Dieser Rabattschutz kann in ausgeweiteten Tarifen als Rabattschutz Premium hinzugebucht werden (Paragraf A.7 der Versicherungsbedingungen). Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.500 Euro begrenzt (Paragraf I.5 der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Tierbisse sind im Basis-Tarif (Teilkasko) versichert, nicht aber die Folgeschäden, die über ausgeweitete Tarife versicherbar sind (Paragraf A.2.2.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit Haarwild sind im Basis-Tarif (Teilkasko) versichert, in ausgeweiteten Tarifen gilt der Schutz für alle Tiere (Paragraf A.2.2.1.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung findet im Tarif Basis (Vollkasko) bis zu 6 Monate nach dem Kauf statt. In ausgeweiteten Tarifen kann die Dauer erhöht werden (Paragraf A.2.5.1.2/3 der Versicherungsbedingungen; die Kaufpreiserstattung ist in den Versicherungsbedingungen uneindeutig formuliert, gilt aber laut Kurzbeschreibung auch hier). Durch den Autoschutz-48 kann dies noch einmal erweitert werden (Paragraf A.9 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: Achtung: Eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro ist generell obligatorisch bei dieser Versicherung. Das ist ein großer Minuspunkt! Es kann auch eine höhere Selbstbeteiligung abgeschlossen werden (Paragraf A.8.8.1 der Versicherungsbedingungen). Eigenschäden sind im Basis-Tarif (Vollkasko) der Versicherung nicht mitversicherbar, sondern nur in ausgebauten Tarifen.

Schutzbrief: Ein Schutzbrief ist im Basis-Tarif nicht enthalten, wohl aber in ausgeweiteten Tarifen (Paragraf A.3.1 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) wird im Geltungsbereich der Versicherung gewährt. Sie ist für den kompletten Geltungsbereich der Kfz-Versicherung gültig. Sie gilt für den Versicherungsnehmer sowie den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner. Nicht ganz eindeutig formuliert ist, wie hoch der Deckungsanspruch tatsächlich ist. Es wird sogar darauf hingewiesen, dass der Schutz gilt, »soweit nicht ein Deckungsanspruch aus der für das angemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherung begründet ist«. Das kann so interpretiert werden, dass die Mallorca-Police nachrangig herangezogen wird, da aber nicht eindeutig formuliert ist, dass es sich um eine Deckungserweiterung handelt, kann es auch so interpretiert werden, dass die Mallorca-Police dann gar nicht greift. Im Zweifel muss hier noch einmal beim Versicherungsunternehmen eine Bestätigung eingeholt werden (Paragraf A.1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind komfortabel am Ende der Infoseite zur Kfz-Versicherung herunterladbar und stehen dann als PDF zur Verfügung. Das ist gut gelöst. Allerdings sind die Versicherungsbedingungen sehr lang gehalten und zum Teil uneindeutig formuliert.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik für 2022 ist die Baloise-Versicherung mit 318.296 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 5 Beschwerden.

Barmenia Top

Anders, als es der Name vermuten lässt, ist der Tarif Top bei den Kfz-Versicherungen der Barmenia nicht der allerbeste Tarif. Er bietet allerdings in vielen Bereichen einen sehr guten Schutz an.

Das fängt dann schon bei der sehr guten Deckungssumme von 100 Millionen Euro an und hört noch lange nicht mit dem Übernahme von Tierunfälle durch alle Tiere und der Bezahlung von Tierbissen und ihren Folgeschäden auf. Auch die Mallorca-Police für die Mietwagenfahrt im Ausland ist standardmäßig inkludiert.

Die Barmenia ist eine sehr etablierte Versicherungsgesellschaft. Sie besteht mit ihren Vorläufern seit 1904 und hat ihren Sitz in Wuppertal. Die Barmenia AG weist für 2022 eine Bilanzsumme von über 14 Milliarden Euro aus.

Detailbewertung des Tarifs

Der Top-Tarif ist im Tarifgefüge der Bamenia ein mittlerer Tarif, eingeordnet in Basis, Top, Premium und Premium-Plus. Die Leistungen können also auch noch ausgeweitet werden.

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro (laut Leistungsübersicht). Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Leistungsübersicht).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.2.9.1 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dann führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung (Paragraf I.3.6 der Versicherungsbedingungen). Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.000 Euro begrenzt (Paragraf I.5 der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Tierbisse und die Folgeschäden sind im Tarif Top (Teilkasko) versichert und werden in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro beglichen (Paragraf A.2.2.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit allen Arten von Tieren sind im Tarif Top (Teilkasko) versichert (Paragraf A.2.2.1.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung findet im Tarif Top (Vollkasko) bis zu 24 Monate nach dem Kauf statt (Paragraf A.2.5.1.2.1/2 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: Generell kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Bei Eigenschäden gilt sie ohnehin in Höhe von 500 Euro. Im Tarif Top wird auch auf eine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur eines Steinschlages verzichtet (Paragraf A.2.5.8 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Der Schutzbrief kann optional hinzugebucht werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern das Ereignis mindestens 50 Kilometer Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ist und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit werden machen kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 100 Euro je Person und Übernachtung, allerdings begrenzt auf drei Nächte (bei Totalschaden und Diebstahl: fünf Nächte), der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 85 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) gilt im Tarif Top (Haftpflicht) in Europa und für die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Sie gilt für die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira in Höhe der Deckungssumme. Sie gilt für alle über die Kfz-Haftpflicht geschützten Personen (also sehr weitgehend) (Paragraf A.1.6 sowie A.1.4.1 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung komfortabel als PDF downloadbar. Das ist gut gelöst. Die Versicherungsbedingungen sind leider nicht sehr gut strukturiert.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik für 2022 ist die Barmenia-Versicherung mit 280.903 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von zwei Beschwerden.

Continentale Basis

Schon wirklich eine sehr abgespeckte Leistung bietet die Continentale-Versicherung mit ihrem Tarif Basis bei den Kfz-Versicherungen an. Viele Standards sind hier nicht enthalten.

So sind Tierbisse im Tarif Basis gar nicht und Tierunfälle nur bei Haarwild versichert. Auch gibt es keine Mallorca-Police, die die Haftung bei Mietwagenfahrten im Ausland erhöhen würde. Aber zumindest wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, sofern nicht Alkohol und berauschende Mittel im Spiel sind.

Die Continentale hat ihre Ursprünge im Januar 1926 und wurde von Anhängern der Naturheilkunde gegründet. Zum Verbund gehören auch noch die Europa Versicherung und die Mannheimer Versicherung. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist in Dortmund beheimatet. Für 2022 weist die Continentale in ihrem Geschäftsbericht eine Bilanzsumme von über 29,9 Milliarden Euro aus.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro (laut Leistungsvergleich). Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht in den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind mit bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert (laut Leistungsvergleich).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird verzichtet. Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Paragraf A.2.9.1 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dann führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung (Paragraf I.5.2 der Versicherungsbedingungen). Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.000 Euro begrenzt (Paragraf I.5.1 der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Tierbisse sind im Tarif Basis (Teilkasko) NICHT versichert! In ausgeweiteten Tarifen lassen sich diese mitversichern (Paragraf A.2.2.1.7 der Versicherungsbedingungen).

Tierunfall: Im Tarif Basis (Teilkasko) sind Schäden nur bei Zusammenstoß mit Haarwild versichert. In ausgeweiteten Tarifen gibt es einen umfassenden Schutz (Paragraf A.2.2.1.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Im Tarif Basis (Teilkasko) ist eine Neupreisentschädigung bis zu 24 Monate nach dem Kauf enthalten. Eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchte ist NICHT enthalten, aber in ausgeweiteten Tarifen vorhanden (Paragraf A.2.5.1.2 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: Generell kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Im Tarif Basis wird auch auf eine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur verzichtet, wenn der Schaden in einer Partnerwerkstatt behoben wird und zuvor gemeldet wurde (Paragraf A.2.5.8 der Versicherungsbedingungen). Eigenschäden sind zwar mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro versehen, aber im Tarif Basis ohnehin nicht versichert (Paragraf A.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Der Schutzbrief kann optional hinzugebucht werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern das Ereignis mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ist, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 70 Euro je Person/Übernachtung, allerdings begrenzt auf 3 Nächte, der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 85 Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.1.3 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte »Mallorca-Police« ist im Basis-Tarif nicht enthalten, aber in ausgeweiteten Tarifen (Paragraf A.1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind komfortabel direkt auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung als Download vorhanden. Sie können als PDF heruntergeladen werden. Das ist sehr gut gelöst.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik für 2022 ist die Continentale-Versicherung mit 841.663 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von sieben Beschwerden.

DA Direkt Basis

Die Tarifpolitik mit den vielen optionalen Leistungs-Extras ist bei der DA Direkt und ihren Kfz-Versicherungen schon sehr verwirrend. Tatsächlich ist dies auch im Basis-Tarif spürbar, der viele übliche Standards, die Wettbewerber bieten, nicht berücksichtigt.

Es fängt schon mit dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit an: Dies ist im Tarif Basis nicht enthalten bzw. ein entsprechendes Leistungsextra weitet den auch für andere Tarife eingeschränkten Verzicht möglicherweise wieder auf. Gleiches gilt für Tierbisse in der Teilkasko: Diese sind erstmal nicht versichert. Immerhin: Eine Mallorca-Police, die bei Haftpflichtschäden bei der Mietwagenfahrt im Ausland die möglicherweise dort zu niedrigen Grenzen ausweitet, ist vorhanden. Aber es muss schon sehr genau geschaut werden, ob sich dieser sehr abgespeckte Tarif auch über einen guten Preis rechtfertigen lässt.

Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, ist auch die DA Direkt in ihren Ursprüngen ein sehr altes Versicherungsunternehmen. Es wurde 1923 als Deutsche Allgemeine Versicherung gegründet. Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist heute eine Tochtergesellschaft der Zurich Versicherung. Sie ist dort als Online-Direktversicherer aktiv. In ihrem Geschäftsbericht weist die DA Direkt für 2022 eine Bilanzsumme von über 308 Millionen Euro aus.

Detailbewertung des Tarifs

Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro (laut Website, muss im Versicherungsschein kontrolliert werden). Der Versicherungsschutz gilt in der Haftpflicht den geografischen Grenzen von Europa sowie innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte eingeschlossen sind (Paragraf A.1.4 der Versicherungsbedingungen). Achtung: Der Geltungsbereich kann sich für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie für weitere Extras wie etwa die Mallorca-Police ändern.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Schäden sind im Tarif Basis nur mit bis zu 8 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert, üblich sind hier in der Branche 15 Millionen Euro. In ausgeweiteten Tarifen beträgt die Deckung dann auch 15 Millionen Euro (laut Website, muss im Versicherungsschein kontrolliert werden).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird im Tarif Basis NICHT verzichtet, in ausgeweiteten Tarifen aber schon: Ausgenommen sind dort die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. Allerdings kann die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden (Paragraf A.2.15.1 der Versicherungsbedingungen). Sofern das Leistungsextra »Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit« vereinbart wird, wird auf dem Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls grundsätzlich verzichtet (Paragraf A.2.15.1 der Versicherungsbedingungen).

Schadenrückkauf: Ein Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann mit dem Leistungs-Extra »Rabattschutz« als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dann führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung (Paragraf I.5.4 der Versicherungsbedingungen). Zudem kann der Schaden selbstständig innerhalb von sechs Monaten erstattet werden. Dies ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf Schäden bis zu 1.000 Euro begrenzt (Paragraf I.5 der Versicherungsbedingungen).

Tierbisse: Tierbisse und die Folgeschäden sind im Tarif Basis (Teilkasko) NICHT versichert, sondern nur in ausgeweiteten Tarifen (Paragraf A.2.2.4 der Versicherungsbedingungen). Auch hier gibt es das Leistungs-Extra »Tierbissfolgeschäden«, mit dem der Versicherungsschutz in anderen Tarifen ausgeweitet werden kann.

Tierunfall: Im Tarif Basis (Teilkasko) sind Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit Haarwild versichert. Es gilt allerdings eine generelle Selbstbeteiligung von 500 Euro. In ausgeweiteten Tarifen ist diese nicht vorhanden und der Schutz ist auf weitere Tiere ausgeweitet, der über das optionale Leistungs-Extra »Erweiterter Versicherungsschutz von Tierschäden« noch einmal zusätzlich erweitert werden kann (Paragraf A.2.2.4 der Versicherungsbedingungen).

Neupreiserstattung: Eine Neupreis oder Kaufpreiserstattung findet im Tarif Basis (Vollkasko) nicht statt, sondern nur in ausgeweiteten Tarifen bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung. Über das Leistungs-Extra »Erweiterte Neuwertentschädigung« kann das noch einmal erweitert werden (Paragraf A.2.5 der Versicherungsbedingungen).

Selbstbehalt: Generell kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden (Paragraf A.2.11 der Versicherungsbedingungen). Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro gilt im Tarif Basis immer bei Tierunfällen. Im Tarif Basis wird auf eine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur verzichtet, wenn der Schaden in einer Partnerwerkstatt behoben wird (Paragraf A.2.11.1 der Versicherungsbedingungen).

Schutzbrief: Der Schutzbrief kann optional hinzugebucht werden. Dieser leistet bei Panne, Unfall oder Diebstahl. Sofern das Ereignis mindestens 50 Kilometer Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ist und das Fahrzeug mindestens am Schadentag und am Folgetag nicht fahrbereit werden machen kann, gibt es zusätzliche Leistungen. Unter anderem werden auch Übernachtungskosten bis höchstens 100 Euro je Person und Übernachtung (maximal 600 Euro/Tag), allerdings begrenzt auf drei Nächte, der Krankenrücktransport und für höchstens sieben Tage und maximal 50Euro/Tag die Mietwagenkosten übernommen (Paragraf A.5 der Versicherungsbedingungen).

Mietwagendeckung: Die sogenannte Mallorca-Police (Haftpflicht) gilt im Geltungsbereich der Versicherung ohne Deutschland und wird in der Höhe der Deckungssumme gewährt. Versichert sind der Versicherungsnehmer, mitreisende Ehe- und Lebenspartner, soweit sie in einer Gemeinschaft leben (Paragraf A.1.6 der Versicherungsbedingungen).

Beschwerdestatistik

Die Versicherungsbedingungen sind direkt auf der Infoseite zur Kfz-Versicherung verlinkt und sehr einfach als PDF herunterladbar. Das ist sehr gut gelöst. Die Versicherungsbedingungen sind zum Teil kompliziert strukturiert.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt am Versicherungsombudsmannverfahren teil. In der Bafin-Beschwerdestatistik ist die DA-Direkt-Versicherung mit 1.007.539 Versicherungsverträgen aufgeführt – und einem Eingang von 22 Beschwerden.

So haben wir bewertet

Im Update unseres Kfz-Versicherungs-Artikels haben wir die geprüften Tarife deutlich erweitert. Wir konzentrieren uns in unseren Top-3-Empfehlungen weiterhin auf sehr hochwertige Leistungen, sodass hier in der Regel die Premium-Tarife der Versicherungsgesellschaften aufgeführt sind. Relevantere Unterschiede gibt es in vielen Tarifoptionen – wir führen hier auf, was für uns die Mindestbedingungen sind, damit der Tarif als Tipp aufgeführt wird:

Höhe der Deckungssumme: Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die mindestens eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro bieten.

Maximaldeckung pro geschädigte Person: Es wurden in unseren Top-3-Tarife berücksichtigt, die pro geschädigte Person bis zu 15 Millionen Euro bezahlen.

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Diese Klausel ist Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung in unseren Top-3-Tipps. Folgende Ausschlüsse akzeptieren wir: Ausgenommen sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Schadenrückkauf: Im Haftpflicht- und Vollkaskobereich sollten Tarife, die als Top-3-Tipp hervorgehoben sind einen Schadenrückkauf ermöglichen, das heißt, der Versicherte muss die Möglichkeit haben, Schäden aus eigener Tasche zu begleichen. Auch ein Rabattschutz wurde begutachtet.

Tierbisse: Es wurden in die Top-3-Tipps nur Tarife aufgenommen, die Schäden durch Tierbisse generell versichern, also nicht nur die berühmt-berüchtigten Marderbisse. Folgeschäden mussten hier mit mindestens 5.000 Euro abgesichert sein.

Tierunfall: Auch hier unterscheiden sich die Tarife der Versicherer deutlich. Berücksichtigt wurden bei den Tipps ausschließlich Tarife, die mindestens auch Wildunfälle – also zum Beispiel nicht nur beschränkt auf Dammwild – versichern.

Neupreiserstattung: Die Vollkaskoversicherung musste für eine Aufnahmen in die Top-3-Tipps eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung nach Kauf des Autos enthalten.

Selbstbehalt: Es wurden bei der Vollkaskoversicherung nur Tarife im Top-3-Tipp berücksichtigt, die eine Selbstbeteiligung bis maximal 500 Euro beinhalten.

Schutzbrief: Viele Policen bieten optional einen Schutzbrief an; die Leistungen unterscheiden sich hier. Wir halten diese Funktion nicht für entscheidend bzw. sie kann auch separat dazuversichert werden. Aber an dieser Stelle skizzieren wir die Details.

Mietwagendeckung: Manche Tarife beinhalten auch die sogenannte Mallorca-Police, mit der die Haftflichtdeckungssumme bei Mietwagenmieten im Ausland angehoben wird. Wir skizzieren hier die Rahmenbedingungen. Im Zweifel ist es aber ohnehin eine gute Idee, das in den Mietbedingungen noch einmal gründlich zu analysieren – in keinem Fall sollte man das Risiko eingehen, mit zu geringer Deckung im Ausland einen Mietwagen zu fahren.

Teilnahme am Ombudsmannverfahren der Versicherer: Ein absolutes Ausschlusskriterium für die Aufnahme einer Versicherung war es, wenn diese nicht an dem Ombudsmannverfahren der Versicherer – quasi die Minimalleistung an Verbraucherschutz – teilnehmen. Das ist zwar relativ selten der Fall, aber deswegen konnte unter anderem der Tarif eines deutschen Automobilclubs nicht berücksichtigt werden. Der Versicherungsombudsmann veröffentlicht eine generelle Statistik zu Beschwerdefällen. Im Jahresbericht 2021 werden die Beschwerdefälle für die Kfz-Haftpflichtversicherung (572 Fälle) und die Kfz-Kaskoversicherungen (1.297 Fälle) separat aufgeführt. Die Statistik ist nicht nach Versicherungsunternehmen aufgeschlüsselt.

Gute Auffindbarkeit aller notwendigen Unterlagen auf der Website: Die Versicherer sollten die notwendigen Vertragsgrundlagen gut auffindbar auf der Website zur Verfügung stellen. Leider ist das bei Kfz-Versicherungen nicht Standard. In unseren Empfehlungen haben wir nur Versicherungen aufgenommen, bei denen diese Bedingungen erfüllt sind. In Abgrenzung zur Erstversion dieses Tests. Hier hätten es auch akzeptiert, wenn wir die Bedingungen innerhalb von 2 Werktagen per Mail erhalten hätten. Wir empfinden das angesichts direkter Online-Abschlussmöglichkeiten schon als lang. Wurden die Bedingungen hier nicht innerhalb dieser Frist zur Verfügung gestellt, wurde die Versicherung hier wieder gestrichen. Das traf in diesem Fall für die Axa-Versicherung und für BavariaDirekt zu. In unserem Update haben wir nur noch Tarife berücksichtigt, bei den Versicherungsbedingungen online abrufbar sind.

Nicht in die Bewertung eingeflossen ist, wenn der Tarif besonders gute Bedingungen für Elektroautos zur Verfügung stellt. Wir haben das aber im Text erwähnt.

Außerdem haben wir darauf geachtet, was die Beschwerdestatistik der BaFin aussagt. Sofern es in Erfahrung gebracht werden konnte, haben wir zur Einordnung auch Details zur Bilanzsumme der Versicherungsgesellschaft und deren Historie beschrieben.

Die Preise aus unserer Vergleichstabelle haben wir immer mit denselben Parametern abgefragt. Die Prämie hängt aber stark vom Auto und vom Versicherungsnehmer ab, also von den individuellen Faktoren.

Modellkunde für den Preisvergleich

Unser Modellkunde war ein 40 Jahre alter Mann, der in mittlerer Regionalklasse wohnt und in Schadenfreiheitsklasse 15 ist. Er ist Angestellter und wechselt als Privatkunde die Kfz-Versicherung zu einer Versicherung, bei der er keine weiteren Verträge hat. Den Führerschein hat er mit 18 Jahren gemacht. Er ist Alleinfahrer eines VW Golf VIII 2.0 TDI, mit einer Erstzulassung vor drei Jahren und fährt 15.000 Kilometer im Jahr. Der Modellkunde ist ledig und besitzt keine Wohnimmobilie oder Garage. Die Zahlung erfolgt jährlich. Für Teil- oder Vollkaskoversicherungen haben wir die Prämie für die Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbehalt eingetragen.

Die wichtigsten Fragen

Welche Kfz-Versicherung ist die beste?

Die beste Kfz-Haftpflichtversicherung ist die WGV Optimal, denn sie bietet gute Leistungen wie die rückwirkende Erstattung der Prämie und den erweiterten Mietwagenschutz im Ausland.  Unter den Teilkaskoversicherungen empfehlen wir den Tarif Direct Plus von Allianz Direct – er überzeugt durch besonders gute Leistungen beim Carsharing und bei Reparaturen. Der Tarif Premium der AdmiralDirekt zeigt bei allen Kriterien überdurchschnittliche Leistungen und verdient deshalb die Empfehlung unter den Vollkaskoversicherungen.

Werde ich immer bei einem Haftpflicht- oder Vollkasko-Schadenfall zurückgestuft, wenn meine Kfz-Versicherung für den Schadensfall Leistungen erbracht hat?

Ja, das ist der Regelfall. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Dann ist er aber mindestens zehn Jahre ohne Schaden gefahren. Die Schadensfreiheitsrabatte werden nur in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung angewendet. Ggf. ist ein Rabattretter vereinbart, so dass bei dem aktuellen Versicherer keine Umstufung erfolgt. Erfolgt ein Versichererwechsel erfolgt diese Umstufung aber meistens.

Zahlt die Versicherung bei einem Schaden im Ausland?

Ja. Bei Fahrten im Ausland dient die sogenannte Grüne Versicherungskarten als Nachweis der Haftpflichtversicherung. In den Mitgliedstaaten der EU und in vielen anderen europäischen Ländern ist sie nicht mehr nötig, in anderen aber schon. ACHTUNG: Auf der Karte ist auch aufgeführt, wo die Versicherung überall gilt. Ist das Land, in das mit dem Auto eingereist werden soll, nicht aufgeführt, muss hier eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Das kann sich je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden.

Kommt es zu einem Unfall, dann werden mit dem Europäischen Unfallbericht alle relevanten Daten abgefragt. Er hilft auch bei konkreten Fragen.

Zudem ist es hilfreich, denn Zentralruf der Autoversicherer noch am Unfallort zu kontaktieren. ER ist unter der Telefonnummer 0800 -250 260 0 im Inland und unter 0049 40 300 330 300 (Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr) zu erreichen. Dieser Anruf ersetzt allerdings nicht die Schadensmeldung bei der Versicherung.

Wann macht es Sinn, den Schaden lieber selbst zu regulieren?

Bei kleinen Summen lassen die Unfallgegner die Versicherung gerne aus dem Spiel, handeln die Schadensbegleichung gerne untereinander aus. Die Einstufung in eine ungünstigere Beitragsklasse kostet nämlich manchmal mehr als der Unfall selbst. Das kann man sich genau ausrechnen lassen.

Wichtig ist aber, dass der Schaden dennoch bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet wird. Klappen nämlich am Ende die Verhandlungen doch nicht, dann ist es ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten, wenn der Schaden erst später gemeldet wird. In der Regel befristet die Frist eine Woche.

Ich ärgere mich über meine Kfz-Versicherung. An wen kann ich mich mit Beschwerden wenden?

Die Kfz-Versicherung ist ein stark umworbenes Produkt. Entsprechend versuchen viele Versicherungsunternehmen auch mit einer besonders schnellen Schadensregulierung oder mit einem schnellen, unkomplizierten Service zu punkten.

Wenn das allerdings nicht geschieht, sollte nach dem Verrauchen des ersten Ärgers mal mit sachlichem Auge in die Vertragsbedingungen geschaut werden. Denn was dort steht, gilt in der Regel auch. Die Vertragsbedingungen sind allerdings oftmals schwer verständlich. Eine gute Idee ist es deshalb, bei größerem Ärger zu einer Verbraucherzentrale zu gehen.

Auch die Einleitung eines Verfahrens beim Versicherungsombudsmann kann Sinn machen. Dieser ist von den Versicherern beauftragt und wird auch von diesen bezahlt. Sie können sich auch an die Beschwerdestelle der BaFin wenden. Nur bei klarer Beweislage kann der Versicherer weiterhelfen.

Und als Weg bleibt Ihnen auch die Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen, der dann auch, wollen oder können Sie eine solche nicht selbst veranlassen,  eine gerichtliche Auseinandersetzung einleiten kann.

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