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Die beste Reiserücktritts­versicherung

Wir haben uns 14 Reiserücktrittsversicherungen angesehehen. Ein Reiserücktritt oder -abbruch kann schnell teuer werden. Stichwort: Pandemie. Mit guten Versicherungsverträgen bleibt man dann aber nicht auf den Kosten sitzen. Wir haben 14 Tarife genauer untersucht und empfehlen den Tarif der Europ Assistance.

Jörg Stroisch
Jörg Stroisch
Jörg Stroisch arbeitet als selbstständiger Wirtschaftsjournalist mit dem Schwerpunkt auf die Themen Versicherung, Vorsorge und Immobilien. Als Autor ist er unter anderem für den Haufe-Verlag tätig, schreibt für verschiedene Websites, unter anderem auch für WirtschaftsWoche Online.
Letztes Update: 20. März 2023

Wir haben den Vergleich überprüft und die Verfügbarkeit einzelner Produkte aktualisiert. Unsere Empfehlungen sind weiterhin aktuell.

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Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung gehört – anders, als eine Auslandskrankenversicherung – sicherlich nicht zu den existenziell notwendigen Versicherungen. Die Tarifbedingungen sind dabei von Anbieter zu Anbieter überraschend vielfältig, was den Vergleich deutlich erschwert.

Bei manchen Anbietern von Reiserücktrittsversicherungen können Kunden bestimmte Dinge dazu buchen, etwa einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung oder einen speziellen Covid-19-Schutz. Bei anderen wiederum ist das standardmäßig vorgesehen. Hier sind unsere Empfehlungen in der Kurzübersicht.

Kurzübersicht: Unsere Empfehlungen

Testsieger

Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung Test: Download
Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance bietet einen sehr guten Rundumschutz und übernimmt selbst Ereignisse wie Quarantäneanordnungen.

Ihr Rundumschutz: Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung der Europäische Assistance hat mit der Generali-Versicherung eine große Muttergesellschaft im Rücken, fokussiert sich in ihrem Angebot ausschließlich auf Reiseversicherungen, auch mit unterschiedlichen Tarifmodellen. Am besten wählt man einen Jahresvertrag im Normaltarif der Reiserücktrittsversicherung, der in vielen Fällen genau definiert, wann der Versicherungsschutz greift. Etwa sehr gut bei allen Dingen rund um die Arbeit. Aber dafür auch wieder deutliche eingeschränkt bei Vorerkrankungen. Gut ist hier aber, dass es wenigstens genaue Regelungen gibt. Quarantänemaßnahmen fallen leider nicht unter dem Versicherungsschutz, wohl aber Covid-19-Infektionen.

Auch gut

HanseMerkur Reiserücktritt und Urlaubsgarantie

Reiserücktrittsversicherung Test: Hanse Merkur
Die HanseMerkur zahlt bei vielen Ereignissen, nur für den Covid-19-Schutz muss ein Zusatz gebucht werden.

Die umfangreiche Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung im Jahresvertrag bei der Hanse Merkur bietet einen soliden Tarif. Standardmäßig nicht mitversichert sind Covid-19-Erkrankungen, die man aber über einen Zusatz hinzu buchen kann. Ein Manko ist, dass der Kreis der Risikopersonen, aufgrund derer ein Rücktritt oder Abbruch der Reise versichert ist, stark eingeschränkt ist. Wie bei vielen Versicherungsunternehmen üblich, ist auch die Vorerkrankung nicht uneingeschränkt versichert.

Gut & günstig

Cherrisk Reiserücktritts- und Abbruchschutz

Reiserücktrittsversicherung Test: Cherrisk (1)
Zwar sind die Vertragsbedingungen etwas kompliziert strukturiert, jedoch begeistert Cherrisk mit einem günstigen Tarif.

Der Jahrestarif der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von Cherrisk bietet Standard-Konditionen zu einem günstigen Preis. Die Versicherungsbedingungen sind teilweise recht kompliziert strukturiert, bieten aber den gewohnten Schutz und auch übliche Einschränkungen: De facto ist der Kreis der Menschen, wegen derer man von einer Reise zurücktreten oder diese abbrechen darf, bei der Reiserücktrittsversicherung von Cherrisk recht eingeschränkt. Und auch bei Vorerkrankungen zahlt die Versicherung nicht uneingeschränkt, sondern stellt Anforderungen.

Vergleichstabelle

TestsiegerEurop Assistance Reiserücktrittsversicherung
Auch gutHanseMerkur Reiserücktritt und Urlaubsgarantie
Gut & günstig Cherrisk Reiserücktritts- und Abbruchschutz
BarmeniaDirekt Travel+ Reiserücktritt und Reiseabbruch
LVM Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz
Travelsecure Komfortpaket
Travelprotect Reiserücktritt & – abbruch
ADAC Reiserücktritt-Versicherung Premium
Allianz Travel Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
Cherrisk Jahres-Paketschutz
TravelSecure Basispaket
Signal Iduna Jahresreiserücktritt/ – abbruch
Coverwise Premium Jahres-All-Inclusive Reiseschutz
LTA Flexible Reiserücktritt/Abbruch + Zusatzmodul Covid-19
Reiserücktrittsversicherung Test: Download
  • Absicherung bei Infektion mit Coronavirus
  • Kurzarbeit und Verlust des Arbeitsplatzes abgesichert
  • Quarantänemaßnahmen inbegriffen
  • Schwangerschaft
  • Ausschluss von Vorerkrankungen
Reiserücktrittsversicherung Test: Hanse Merkur
  • Erkrankung oder schwerer Unfall abgesichert
  • Umfassendes Leistungsspektrum
  • Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust abgesichert
  • Absicherung von Coronavirus-Infektion muss dazu gebucht werden
  • Kreis der betroffenen Personen als Rücktrittsgrund sehr eng
Reiserücktrittsversicherung Test: Cherrisk (1)
  • Günstig
  • Umfassender Basisschutz
  • Abschlussfrist bis max. 15 Tage vor Reisebeginn
  • Versicherungsbedingungen kompliziert strukturiert
  • Bei Last-Minute-Buchungen kein Abschluss nach Buchung möglich
Reiserücktrittsversicherung Test: Barmenia
  • Unerwartete Erkrankung oder Unfall abgesichert
  • Verlust des Arbeitsplatzes und Kurzarbeit inbegriffen
  • günstig
  • Infektion mit Coronavirus nur bei Symptomen abgesichert
Reiserücktrittsversicherung Test: 72580143 Lvm Logo
  • Maximale Reisedauer 365 Tage
  • Kurzarbeit inbegriffen
  • Erkrankung an Covid-19 nur abgesichert, wenn keine Reisewarnung besteht
Reiserücktrittsversicherung Test: Travelsecure Logo
  • Umfassender Kreis von betroffenen Risikopersonen
  • Sehr lange Reisen möglich
  • Abdeckung von Coronavirus-Infektion nur mit Symptomen
  • Quarantänmaßnahmen nicht abgesichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Bildschirm­foto 2022 11 03 Um 11.59.01
  • Sehr lange Reisen möglich
  • Kurzarbeit und Verlust des Arbeitsplatzes mitversichert
  • Hunde nicht mitversichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Adac Reiserücktrittsversicherung
  • Vergünstigung für ADAC-Mitglieder
  • Teuer, wenn man nicht Mitglied beim ADAC ist
  • Hunde nicht mitversichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Allianz Teaser
  • Sehr viele Gründe für Erstattung
  • Bei Coronavirus-Infektion positiver Test ausreichend
  • Kurzarbeit kein Rücktrittsgrund
  • Hunde nicht mitversichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Cherrisk (1)
  • Mit Reisekranken- und Gepäckversicherung
  • Abschlussfrist bis max. 15 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Last-Minute-Buchungen kein Abschluss nach Buchung möglich
Reiserücktrittsversicherung Test: Travelsecure Logo
  • Bei Last-Minute-Buchungen Abschluss bis vier Tage nach Buch möglich
  • Sehr lange Reisen möglich
  • Quarantänmaßnahmen nicht abgesichert
  • Abdeckung von Coronavirus-Infektion nur mit Symptomen
Reiserücktrittsversicherung Test: Signal Iduna
  • Kurzarbeit und Verlust des Arbeitsplatzes mitversichert
  • Bei Reiseverlängerung Kostenübernahme bis 5.000 Euro
  • Infektion mit Coronavirus nur mit Symptomen nur abgedeckt
  • Hunde nicht mitversichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Coverwise
  • Abschlussfrist auch bei Last-Minute-Buchungen bis 20 Tage nach Buchung möglich
  • sehr teuer
  • Hunde nicht mitversichert
Reiserücktrittsversicherung Test: Lta
  • Quarantänemaßnahmen inbegriffen
  • Kein Abschluss nach Last-Minute-Buchungen
  • Hunde nicht mitversichert
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Wenn der Urlaub wegfliegt: Reiserücktritts­versicherungen im Vergleich

Die Deutschen verreisen sehr gerne und sind weltweit die Reiseweltmeister. Die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) zählte für 2021 55 Millionen Urlaubsreisen. Die 47,8 Millionen Urlauber gaben dabei 50 Milliarden Euro aus. Viel Geld wird dabei natürlich auch in die gebuchte Urlaubsreise selbst gesteckt. Für viele Deutsche ist der jährliche Erholungsurlaub heilig – und auch oft teuer.

Umso schlimmer, wenn er dann etwa in der Corona-Pandemie ganz ausfallen muss, vor allem wenn dann der Urlauber auf den Kosten oder einem Teil davon sitzen bleibt. Dagegen schützen finanziell in bestimmten Situationen die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung.

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch ist schnell erklärt: »Ein Reiserücktritt ist nicht mehr möglich, sobald bei einer Flugreise das Gepäck aufgegeben wurde«, erläutert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sprich: Wer vor Reiseantritt absagen muss, tritt von der Reise zurück. Wer hingegen während der Reise diese abbrechen muss, hat einen Reiseabbruch verursacht, weshalb dann ein anderer Reiseschutz greift.

Alle von uns untersuchten Versicherungsangebote bieten immer den Schutz für beide Fälle ab. Es handelt sich hierbei um ganzjährig gültige Angebote. Den Gros der Abschlüsse machen aber in der Praxis die Versicherungspolicen direkt bei der Reisebuchung oder über einen Zusatzschutz über die Kreditkarte oder den Kfz-Schutzbrief aus. »Und hier muss man schon genau schauen, ob wirklich beide Fälle abgedeckt sind«, so Weidenbach.

Wann eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll ist

Während eine Reiseabbruchversicherung bei allen teuren Reisen sinnvoll sein kann, sieht das beim Reiserücktritt anders aus. Denn hier ist auch der Abschluss entscheidend. »Bei einer Lastminute-Reise weiß man ja, dass man die Reise in sehr kurzer Zeit antritt«, so Weidenbach. »Das Risiko eines Rücktritts sinkt also.«

Zumal die Reiserücktrittsversicherung auch nur die anfallenden Stornogebühren trägt. Sprich: Wer ein Hotel bucht, welches noch am Anreisetag stornierbar ist, braucht die Versicherung nicht. Es kann schlicht kein Schaden entstehen, den die Versicherung begleichen könnte. Sollte es hier unattraktive Rücktrittsbedingungen geben, lohnt sich manchmal die direkte Nachfrage im Hotel. Gleiches gilt für Städtereisen oder die Fahrt mit der Bahn. »Deshalb ist es auch sinnvoll, sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung einen genauen Blick auf die Stornogebühren der Reise zu werfen«, rät Weidenbach. »Sehr teure Reisen und Reisen mit der Familie sind Anwendungsfälle, wo sich die Versicherung lohnen kann.«

Reiserücktrittsversicherung Test: Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherungen schützen, bis man die Reise antritt. Danach hilft nur eine Reiseabbruchversicherung weiter.

Anders sieht es beim Reiseabbruch aus: Wenn ein Versicherungsfall eintritt, zahlt die Versicherung – je nach Vertrag – einen Teil der daraus entstehenden Kosten. »Wichtig: Den Krankenrücktransport zahlt diese Versicherung niemals«, mahnt Weidenbach. »Auch deshalb ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig.« Auch wenn Reiseveranstalter oder Pauschalreisen im Spiel sind, werden die Storno-Kosten von der Rücktrittsversicherung übernommen.

Welche Erstattungen sollte eine Reiserücktritts­versicherung abdecken?

Eine weitere, sehr wichtige Einschränkung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen selbst. Denn die Versicherung zahlt nicht pauschal für jeden Rücktrittsfall, sondern diese sind genau beschrieben.

Ein ganz entscheidender Faktor ist so, bis zu welcher Höhe die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernimmt. In der Regel fallen Stornierungskosten beim Reiseanbieter an. Es können neben den Kosten für eine Stornierung auch Kosten durch die Umbuchung, die verspätete Anreise oder durch die nicht rechtzeitige Ankunft mit dem öffentlichen Verkehr entstehen. Auch hier muss man unterscheiden: Wird bei einem Pauschalreise-Anbieter die Anreise zum nächsten Flughafen durch ein kostenloses Zugticket ermöglicht, dann ist diese verspätete Anreise durch den eventuell verspäteten Zug Sache des Reiseanbieters. Ist dies anders, dann ist der Reisende in der Pflicht. In diesem Fall zahlt dann die Reiserücktrittsversicherung – sofern das dann abgedeckt ist.

Daneben unterscheiden sich die Tarife in der maximal erlaubten Reisedauer. 56 Tage sind üblich, es gibt aber auch Tarife, die bis zu 365 Tage erlauben oder sogar unbegrenzt gültig sind.

Während die Reiserücktrittversicherung Schadensfälle vor Antritt der Reise versichert, begleicht die Reiseabbruchversicherung die während einer Reise. Stornokosten spielen also keine Rolle mehr, aber dafür viele andere Dinge. Denn hier ist die Reise bereits angetreten, muss auch voll bezahlt werden, selbst wenn sie abgebrochen wird. Für diesen finanziellen Schaden tritt die Reiseabbruchversicherung ein. Sie hat natürlich zwangsläufig sehr ähnliche Bedingungen wie die Reiserücktrittsversicherung. Zumindest die Versicherer machen hier innerhalb der jeweiligen Tarife keine großen Unterschiede.

Rücktrittsgründe sind zentral

Die Gründe, warum Sie als Versicherter von einer Reise zurücktreten oder diese abbrechen, können individuell sehr unterschiedlich sein. Und hier gibt es sehr große Unterschiede in den Tarifen. Standardgrund ist sicherlich die Krankheit eines Reisenden oder der Tod eines Angehörigen. Angst vor Terroranschlägen oder das Verschlafen des Fluges zählen allerdings nicht dazu. »In jedem Fall sollten die Gründe verglichen werden«, beschreibt Versicherungsexpertin Elke Weidenbach.

Sehr wichtig: Auslands­reise­kranken­versicherung

Während die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in bestimmten Fällen Sinn macht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung bei Auslandsreisen immens wichtig. »Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte und für viele privat Krankenversicherte ein sinnvoller Schutz«, kommentiert Elke Weidenbach.

Der Grund ist einfach: In der gesetzlichen Krankenversicherung immer und auch in den meisten privaten Policen ist der Rücktransport bei Krankheit nicht mitversichert. Das heißt, wenn dem Urlauber ein Unfall oder eine schwere Krankheit passiert, müsste er für den Rücktransport ohne diese Versicherung selbst aufkommen. Und das kann sehr, sehr teuer werden.

Zudem sind die Leistungen generell besser. Mit vielen europäischen Ländern gibt es zwar ein Sozialversicherungsabkommen, so dass die eigene gesetzliche Krankenkasse auch dort den Krankenschutz gewährleistet. Aber die Leistungen gehen oftmals über eine sehr einfache Basisleistung nicht hinaus. In anderen Ländern – etwa in den USA – ist es sogar sehr fahrlässig, auf den Schutz der Police zu verzichten. Die dort möglicherweise anfallenden Kosten können in den finanziellen Ruin führen.

Empfehlenswert ist hier ein Ganzjahresschutz: Der bezahlt dann auch beim Tagestrip ins benachbarte Ausland und kostet zudem nicht viel: Etwa 10 bis 15 Euro pro Jahr und Person fallen dafür an. So macht diese separate Police selbst für privat Versicherte Sinn, denn sie müssen nicht ihren Krankenversicherungstarif in Anspruch nehmen, wodurch auch keine SB anfällt. Neben der reinen Übernahme der Krankheits-, Unfall- und Rücktransportkosten gibt es oft noch zusätzliche Extras, wie etwa Kinderbetreuung im Krankheitsfall, Rooming-In-Kosten für Angehörige oder begleitete Rücktransporte. »Auch deshalb macht es Sinn, die Tarife ab und an zu kontrollieren«, so Weidenbach. »Denn die Leistungen haben sich immer wieder verbessert.«

Tarife sollte man immer wieder kontrollieren

Etwas ungewöhnlich ist das Handling bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung: Verbraucher erhalten nach dem Antrag keinen separaten Versicherungsschein – vielmehr ist die ausgefüllte Antragskopie mit dem Abbuchungsbeleg der Nachweis über den bestehenden Vertragsabschluss. Schließlich sind die Jahresprämien so gering, dass sich weiterer Schriftverkehr für den Versicherer schlicht nicht lohnt. Verbraucher sollten also selber nachhalten, ob die Reiserücktrittsversicherung abgebucht wurde.

Tipp für Ihre Unterlagen

Damit wirklich die notwendigen Hotlines und Versicherungspolicen, aber auch die Ausweispapiere, der Impfpass und sonstige wichtige Unterlagen immer verfügbar sind, sollten sie diese an einem sicheren Ort auch als Kopie oder Scann abspeichern. Dazu bietet sich zum Beispiel ein Cloudspeicher an.

Weitere Reiseversicherungen

Es gibt eine Vielzahl an zusätzlichen Versicherungsprodukten, die etwas mit der eigenen Reise zu tun haben. Oftmals sind sie auch in sogenannten Rundum-Sorglos-Paketen enthalten. Viele dieser Versicherungen machen keinen Sinn – ein Überblick:

Mietwagenversicherung: In klassischen Urlaubsländern gibt es manchmal sehr günstige Mietwagenangebote. Sie sind aber nur auf den ersten Blick billig: Ungünstige Tankregelungen und vor allem hohe Selbstbehalte bei Schäden trüben die Freude am geliehenen Auto oft deutlich. Auch das Haftungsrisiko kann enorm sein, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaftungssummen in anderen Ländern deutlich geringer als in Deutschland sein können. Dagegen hilft die sogenannte »Mallorca-Police«, welche die solche Haftungssumme hochsetzt. Diese ist oft in Schutzbriefen oder auch in der ohnehin vorhandenen Kfz-Haftpflichtversicherung zum eigenen Auto, manchmal auch als Zusatz in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. »Ein solcher Schutz ist sehr wichtig«, so Weidenbach. Aber es gibt einen Trick: Wer über deutsche Websites und Mietwagenmakler bucht, kann hier sofort auch für eine ausreichende Deckung sorgen. Und das kann man schließlich auch noch machen, wenn man bereits im Ausland ist.

Reisehaftpflichtversicherung: »Eine private Haftpflichtversicherung ist generell sehr wichtig«, sagt Elke Weidenbach, »aber nicht als separates Reiseversicherungsprodukt.« Denn natürlich können überall Haftpflichtschäden entstehen. Die abgeschlossenen generellen Policen gelten in der Regel weltweit. Und: Nur, weil die Versicherung zwei Mal abgeschlossen wurde, wird nicht zwei Mal bezahlt – es entstehen also unnötige Zusatzkosten.

Reiseunfallversicherung: »Auch spezielle Reiseunfallversicherungen sollten nicht abgeschlossen werden«, rät Weidenbach weiter. Auch hier gilt: Wer sie für notwendig hält, sollte eine generell gültige private Unfallversicherung abschließen. Die Vielzahl an Konditionen und Tarifen bei diesen Policen sind einerseits recht unübersichtlich, ermöglichen andererseits aber auch einen sehr passgenauen Schutz. Generell gilt hier: Ist das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen rund um eine Reise nicht eindeutig, dann sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Police auch im konkreten Reiseziel gültig ist.

Reisegepäckversicherung: Verbraucherschützer halten die Reisegepäckversicherung für überflüssig. Denn etwas bildlich gesprochen, muss der Urlauber schon auf seinem Gepäck hocken, wenn er dann die Leistungen der Versicherungen in Anspruch nehmen will. »In manchem Fällen bezahlt ohnehin auch die Außensicherung der Hausratversicherung«, beschreibt Weidenbach, etwa bei einem Einbruch ins Hotelzimmer. Manchmal kann es aber schwierig sein, den Einbruch nachzuweisen. Wichtig immer: Sollte das Gepäck gestohlen werden, muss sofort die Polizei und der Versicherer verständigt werden.

Reiserechtsschutzversicherung: Wie für viele andere Policen auch, macht auch der Abschluss einer separaten Reiserechtsschutzversicherungen keinen Sinn. Es ist ohnehin fraglich, ob es sich hierbei um eine generell wichtige Absicherung handelt – wenn Sie das für sich so entscheiden, sollten Sie aber lieber eine weitreichendere private Rechtsschutzversicherung abschließen, die nicht nur für Reisen gilt.

Tipp für lange Auslandsreisen

Wenn Sie eine lange Auslandsreise planen, gelten in vielen Punkten Sonderregeln. So ist es hier sicherlich sinnvoll, die Anreise mit günstigen Stornobedingungen zu buchen. Andererseits decken zudem die Standard-Auslandsreisekrankenversicherungen nur Reisen für mehrere Wochen ab. Deshalb muss eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung dringend abgeschlossen werden, die mindestens für die Zeit der Reise gültig ist. Denn selbst, wenn im europäischen Ausland häufig die gesetzliche Krankenkasse zahlt, so bleibt doch das Risiko des Krankenrücktransports. Wichtig auch: Die Gesundheitskosten vor Ort müssen oft vorgestreckt werden. Auch deshalb lohnt sich für solche Reisen eine Kreditkarte, die das Geld vorstrecken kann.

Rundum-Sorglos-Pakete?

Oftmals werden direkt bei der Reisebuchung Rundum-Sorglos-Pakete mit allen möglichen – oftmals auch überflüssigen – Versicherungen angeboten. »Auch sind dann manchmal die Versicherungsbedingungen ungünstiger«, beschreibt Weidenbach. Gleiches kann auch für Autoschutzbriefe oder Kreditkarten mit integrierter Reiseversicherungen gelten: »Da sollte man immer kontrollieren, ob die Absicherung wirklich ausreichend ist«, rät Verbraucherschützerin Weidenbach. Es gibt Schutzbriefe, die sehr gute Bedingungen bieten, gerade günstige Tarife setzen aber nur auf einen rudimentären Schutz. »Gerade bei der Auslandsreisekrankenversicherung sollte man aber keine Kompromisse machen«, so Weidenbach. Generell ist die Frage, wie sinnvoll ein Schutzbrief ist: Er ist komfortabel, aber bei Reiserücktrittsversicherungen nicht essentiell notwendig.

Gleiches gilt für die Versicherungspakete, die manchmal direkt zur Kreditkarte dazugehören. Auch hier sind die Versicherungsbedingungen selten so gut, wie bei separat gebuchten Produkten. »Manchmal ist es auch so, dass der Schutz nur dann gilt, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde«, warnt Weidenbach.

Reiserücktrittsversicherung Test: Reiserücktrittsversicherung

Testsieger: Europ Assistance

Wer einen sehr guten Schutz für den Reiserücktritt und Reiseabbruch abschließen möchte, fährt mit der Reiserücktrittsversicherung der Europäischen Assistance gut. Der Tarif bietet in vielen Bereichen einen sehr guten Schutz an.

Testsieger
Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung Test: Download
Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance bietet einen sehr guten Rundumschutz und übernimmt selbst Ereignisse wie Quarantäneanordnungen.

Bei der »Stiftung Warentest« hat der Jahresschutz zum Reiserücktritt und Reiseabbruch für Familien mit »sehr gut« (1,5) und für Einzelpersonen mit »gut« (1,7) abgeschlossen. Die Europäische Assistance ist dabei ein Tochterunternehmen der Generali-Versicherung, also an eine sehr große Versicherungsgesellschaft angebunden.

Normaltarif bietet gute Absicherung

Standardmäßig deckt die Europäische Assistance mit ihrem Jahresvertrag zum Reiserücktritt alles ab, was wichtig ist. So sind natürlich Unfall, Erkrankung, Schwangerschaft, ein Terroranschlag (höchstens 14 Tage vor Reisebeginn und im Umkreis von 200 km zur Unterkunft), der Verlust des Arbeitsplatzes oder Covid-19-Infektionen inkludiert. Sehr gut ist auch der umfassende Einschluss von Verwandten als Reiserücktrittsgrund. Und sehr gut ist auch alles rund um den Arbeitsplatz: Als Rücktrittsgrund zählt die Kurzarbeit, wenn sich das Nettoeinkommen um mindestens 30 Prozent reduziert, betriebsbedingte Kündigungen oder die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses. Dabei zahlt die Versicherung im Single-Tarif bis zu 10.000 Euro, im Paar- und Familientarif bis zu 15.000 Euro.

Ein Manko: Wie bei vielen Rücktritts- und Abbruchsversicherungen typisch, ist der Ausschluss von Vorerkrankungen. Das geschieht manchmal pauschal bei Sucht. Oder es sind starke Anforderungen gegeben, etwa, wenn ein Facharzt die Reisefähigkeit bei psychischen Erkrankungen bestätigen muss. Natürlich muss das zwangsläufig vor der Reise geschehen – weshalb man darin selbsttätig denken muss. Aber zumindest gibt es hier in den Versicherungsbedingungen sehr genaue Regelungen.

Auch für Quarantäneanordnungen lässt sich die Versicherung per Versicherungsbedingungen von den dadurch entstehenden Kosten befreien.

Eine Besonderheit: Die Europäische Assistance bietet neben dem regulären Tarif zusätzlich auch einen Premium-Tarif an, bei dem sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch ein – weitestgehend unnötiger – Reisegepäckschutz integriert ist.

Europ Assistance: Was sagen die anderen?

Bei »Trustpilot« fällt die Bewertung für die Europäische Assistance sehr schlecht aus mit gerade einmal 1,7 von 5 möglichen Sternen. 86 Prozent der insgesamt 58 Bewertungen vergeben nur einen Stern. Ekomi hingegen vergibt nach 903 Gesamtbewertungen ein Rating von 4,8. Sicherlich sind solche Benotungen nicht neutral zu betrachten, sondern fokussieren sehr stark auf sehr negative und sehr positive Erfahrungen.

Alternativen

Der Testsieger ist nicht der einzige Tarif, der gute Konditionen bietet. Deshalb haben wir Alternativen mit besonders guten Leistungen oder einem auffällig starken Preis-Leistungs-Verhältnis hervorgehoben.

Auch gut: Hanse Merkur

Mit einem »gut« bei der Stiftung Warentest wartet die Reiserücktritts- und abbruchsversicherung der Hanse Merkur auf. Allerdings: Der Covid-19-Schutz muss hier separat dazu gebucht werden.

Auch gut
HanseMerkur Reiserücktritt und Urlaubsgarantie
Reiserücktrittsversicherung Test: Hanse Merkur
Die HanseMerkur zahlt bei vielen Ereignissen, nur für den Covid-19-Schutz muss ein Zusatz gebucht werden.

Als Tarif mit Selbstbeteiligungs-Übernahme und Urlaubsgarantie hat der Tarif Reiserücktritt und Urlaubsgarantie der Hanse Merkur bei der »Stiftung Warentest« mit »gut« (1,6) für Einzelpersonen und Familien abgeschlossen. 2021 wies die Hanse Merkur Reiseversicherungs AG eine Bilanzsumme von über 170 Millionen Euro aus.

Gute Leistungen in vielen Situationen

Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft, selbst Impfunverträglichkeit zählen für die Hanse Merkur als legitimer Reiserücktrittsgrund. Und natürlich ist bei diesem von der »Stiftung Warentest« mit »gut« bewerteten Tarif auch alles rund um die Arbeit versichert.

Die Leistungsübersicht sorgt dann aber nicht weiter für Klarheit, wie immer ist der Blick in die Versicherungsbedingungen unausweichlich.

Und da wird auch klar, dass es zum Beispiel bei den Rücktrittsgründen der Kreis der Personen deutlich eingeschränkt ist auf (nicht mitreisende) Ehepartner/Lebenspartner und Lebensgefährte, sowie Personen, die eigene nicht mitreisende Angehörige pflegen. Andere Versicherungsgesellschaften sind hier deutlich großzügiger.

Vorerkrankungen hingegen sind als Versicherungsgrund vorgesehen: Sie gelten laut Versicherungsbedingungen als unerwartet, wenn für eine »bestehende Erkrankung« in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung durchgeführt worden ist. In den Versicherungsbedingungen ist von unerwarteten schweren Erkrankungen die Rede. Und es sind hier auch mehrere Beispiele genannt.

Ein Manko der Reiserücktrittsversicherung ist allerdings der standardmäßig fehlende Covid-19-Schutz im Jahresvertrag. Allerdings kann dieser gegen Aufpreis als Zusatz dazu gebucht werden. Dafür ist dieser aber dann recht umfassend, wenn auch mit einem Haken. Quarantäne oder Reiseabbruch werden nur bezahlt, wenn persönlich eine Infektion mit Covid-19 vorliegt. Wenn es vor Ort zu einem Lockdown oder Ähnlichem kommt zahlt die Hanse Merkur bei ihrer Reiserücktrittsversicherung nicht.

Hanse Merkur: Was sagen die anderen?

Bei über 2.000 Bewertungen wurde die Hansemerkur bei »Trustpilot« mit 3,0 von 5 Sternen bewertet. Erfahrungen.com vergibt bei ähnlich vielen Bewertungen ein Rating von 3,6. Sicherlich sind solche Benotungen nicht neutral zu betrachten, sondern fokussieren sehr stark auf sehr negative und sehr positive Erfahrungen.

Gut & günstig: Cherrisk

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung von Cherrisk ist sehr preisgünstig. Sie bietet dennoch einen akzeptablen Grundschutz rund um die eigene Reise an. Allerdings ist die Gruppe der nahestehenden Personen stark eingeschränkt, für die man die Reise abbrechen darf.

Gut & günstig
Cherrisk Reiserücktritts- und Abbruchschutz
Reiserücktrittsversicherung Test: Cherrisk (1)
Zwar sind die Vertragsbedingungen etwas kompliziert strukturiert, jedoch begeistert Cherrisk mit einem günstigen Tarif.

Cherrisk ist ein Tochterunternehmen der Uniqa-Versicherung, einer großen österreichischen Versicherungsgesellschaft, mit einer Bilanzsumme von 5,3 Milliarden Euro. Der Einstiegstarif bietet einen Grundschutz – im Einzeltarif zu einem sehr günstigen Preis.

Durchweg gute Absicherungen zum kleinen Preis

Die Versicherungsbedingungen des Tarifs Reiserücktritts- und Abbruchschutz von Cherrisk unterscheiden sich in vielen Kleinigkeiten von denen der Mitbewerber. So ist zum Beispiel schon ein terroristischer Anschlag im Umkreis von 100 km – nicht 200 km, wie bei anderen – ein legitimer Abbruchs- und Rücktrittsgrund, wenn auch mit Einschränkungen in Bezug auf den Zeitraum. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen vor Antritt oder 56 Tage nach Antritt der Reise geschehen.

Der Kreis der sogenannten Risikopersonen ist auf den ersten Blick recht weit gehalten und schließt auch entferntere Verwandte ein. Wenn also für diese ein versicherter Fall eintritt, darf der Versicherte von der Reise zurücktreten oder sie abbrechen und dies wird als Versicherungsfall gewertet. Aber leider hält der zweite Blick dieses Versprechen nicht: In Ziffer 4.4 der Versicherungsbedingungen gibt es lange, unübersichtliche Listen mit mehreren Verweisen, wann die Versicherung eben bei nicht »nahestehenden Personen« zahlt – und umgekehrt dann bei »nahestehenden Personen« eben nicht zahlt. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären das alle relevanten Fälle. So gesehen besteht für die sehr weit gefasste Gruppe im Prinzip kein Versicherungsschutz.

Ebenso standardmäßig sind auch Vorerkrankungen durch die Reiserücktrittsversicherung geregelt. So darf diese nicht in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder Abschluss der Versicherung behandelt worden. Alternativ muss der Arzt bestätigen, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Reise bestehen. Auch eine Quarantäne ist beim Reiserücktritts- und Abbruchschutz von Cherrisk erstmal nicht mitversichert, ebenso wenig, wenn Reisewarnungen ausgesprochen wurden.

Cherrisk: Was sagen die anderen?

Cherrisk wird auch bei »Trustpilot« von insgesamt 133 Personen bewertet und kommt so auf eine Benotung von 4,5. »Erfahrungsscout« vergibt insgesamt ein Rating von 2,2. Sicherlich sind solche Benotungen nicht neutral zu betrachten, sondern fokussieren sehr stark auf sehr negative und sehr positive Erfahrungen.

Was gibt es sonst noch? 

LVM Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz

Einen guten Schutz bietet die LVM Reiserücktrittsversicherung bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit an. Allerdings gibt es auch einige Defizite in den weiteren Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung. So schließt das Traditionsversicherungsunternehmen in seinem Tarif Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz nicht wirklich Vorerkrankungen ein und auch eine Absicherung bei Reisewarnungen Fehlt. Die »Stiftung Warentest« beurteilte den Tarif mit »gut« (2,0) für Familien und mit »gut« (2,3) für Einzelpersonen bewertet.

Travelsecure Komfortpaket

Der Tarif Komfortpaket zeigt viele typischen Vertragsbedingungen für Reiserücktritt- und Reiseabbruchsversicherungen. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt auch, wenn es infolge von Covid zu Symptomen kommt – nicht aber schon nach einem positiven Test aufgrund einer Infektion. Der Kreis der Personen, die als Rücktritts- und Abbruchsgrund gelten, ist im Vergleich recht umfassend. Bei der »Stiftung Warentest« erhielt die Reiserücktrittsversicherung im Basispaket ein »sehr gut« bei Einzelpersonen und Familien.

BarmeniaDirekt Travel+ Reiserücktritt und Reiseabbruch

Wer auch mit einer Selbstbeteiligung leben kann, erhält im Tarif Travel+ Reiserücktritt und Reiseabbruch der Barmenia Direct einen Versicherungsschutz, der von der »Stiftung Warentest« mit »gut« (2,1) für Einzelpersonen und Familien bewertet wurde. Und der zudem im Vergleich zu anderen Anbietern recht günstig ist. Vorhersehbare Ereignisse sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert, ebensowenig Reisen in Gebiete, bei denen zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung besteht.

ADAC Reiserücktritt-Versicherung Premium

Der Automobilclub ADAC bietet auch einige Versicherungen rund um die Reise an. Der Tarif Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv wurde von der »Stiftung Warentest« für Einzelpersonen mit »gut« (1,9) und für Familien mit »gut« (2,0) bewertet. Die Besonderheit der Rücktrittsversicherung: ADAC-Mitglieder erhalten diesen Tarif vergünstigt. Es ist hier ein Tarif mit Selbstbeteiligung oder auch ohne Selbstbeteiligung wählbar. Dafür gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung dann ein recht großes Spektrum versicherter Ereignisse und auch Risikopersonen, aufgrund derer die Leistung in Anspruch genommen werden kann.

So haben wir bewertet

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung unterscheidet sich je nach Tarif von Anbieter zu Anbieter. Wir haben für diesen Vergleich ausschließlich den Jahresschutz und ausschließlich diese beiden Produkttypen ins Visier genommen. Es gibt bei vielen Versicherungsgesellschaften auch Kombiprodukte zum Beispiel mit einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Reisegepäckversicherung; diese Kombiprodukte haben wir hier nicht bewertet.

Ein Ausschlusskriterium für die Hervorhebung eines Tarifangebots ist es für uns, wenn die Tarif- und Versicherungsbedingungen nicht oder nur sehr schwer auf den Websites der Versicherungsgesellschaften auffindbar waren. Wir finden, dass es kein gutes Zeichen ist, wenn die Versicherungsgesellschaft bei solchen Unterlagen wenig transparent und kundenfreundlich agiert. Interessanterweise ist das kein Einzelfall.

Übrigens macht es meistens keinen Unterschied, ob man Singletarife oder eine Familientarife betrachtet – außer in der Prämienhöhe. Die Bedingungen bleiben identisch. Deshalb haben wir nach solchen Gruppen in unserem Vergleich auch nicht unterschieden.

Wir haben Tarife bevorzugt, die bei der »Stiftung Warentest« als mindestens »gut« bewertet wurden. Folgende Anforderungen mussten die hier hervorgehobenen Tarife erfüllen:

Selbstbeteiligung: Es sollte keine Selbstbeteiligung bei den versicherten Fällen erhoben werden.

Abschlussfrist: Die reguläre Abschlussfrist bis vor Reiseantritt sollte maximal 15 Tage betragen. Bei den von uns untersuchten Tarifen handelt es sich aber ohnehin um Jahresverträge, sodass diese deutlich vor Reiseantritt abgeschlossen werden können.

Umbuchungskosten: Diese sollten mindestens in Höhe der Stornokosten übernommen werden.

Verspätete Anreise: Auch bei einer verspäteten Anreise sollten anfallende Kosten weitestgehend übernommen werden.

Kostenübernahme Reiseverlängerung: Es sollte die Kostenübernahme bei einer Reiseverlängerung in voller Höhe übernommen werden, nicht nur, wenn eine Krankheit oder ein Unfall dafür der Grund ist, sondern auch, wenn ein sogenanntes Elementarereignis die Abreise verhindert. Klassischer Fall ist hier der eingeschneite Skiort, bei dem die einzige Zugangsstraße nicht mehr genutzt werden kann, da Lawinenstufe 5 ausgerufen wurde. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil. Aber auch Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Lawinen und weitere Ereignisse zählen hier zu.

Rückreisekosten: Auch die Rückreise kostet möglicherweise viel Geld. Von uns als »sehr gut« bewertete Klauseln erstatten hier mindestens bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Fast alle untersuchten Tarife machen hier sogar gar keine Einschränkungen.

Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen: Das ist auch ein sensibler Punkt. Denn natürlich müssen Sie auch für die Restreise bezahlen, auch wenn Sie vorzeitig abreisen. Von uns als sehr gut bewertete Klauseln zahlen hier mindestens bis zu einer Höhe von 2.500 Euro und machen auch ansonsten keine Einschränkungen etwa in Bezug auf die Anzahl der zu erstattenden Tage oder in Bezug auf den Anteil des schon verbrauchten Urlaubs. Tatsächlich gibt es einig Tarife, die hier Einschränkungen machen.

Verspätungsschutz öffentlicher Nahverkehr: Mehr als ein nettes Schmankerl ist der Verspätungsschutz beim öffentlichen Nahverkehr. Wenn zum Beispiel aufgrund eines verspäteten Zuges der Flieger nicht erreicht wird, bleibt man als Reisender häufig auf den Kosten sitzen. AllesBeste.de bewertet hier Tarife als sehr gut, die mindestens für 2.500 Euro der Kosten aufkommen.

Unerwartete Erkrankung oder schwerer Unfall: Dies sollte immer ein versicherter Grund sein.

Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen: Die meisten Tarife setzten voraus, dass in den 6 Monaten vor Reiseantritt keine Behandlung – ausgenommen Routineuntersuchungen – stattfand. Das ist aber in vielen Fällen nicht ausreichend. Wenn also zum Beispiel der Reisende eine Krebserkrankung hat, lohnt sich der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung möglicherweise überhaupt nicht, weil sie nicht zahlt.

Betroffene Personen als Rücktrittsgrund: Wenn aber beispielsweise Angehörige eine Krebserkrankung haben und deshalb von der Reise zurückgetreten wird, dann zahlen wiederum die meisten Versicherungen anstandslos. Von AllesBeste.de empfohlene Tarife schließen das für Familienangehörige, Lebenspartner und betreuende Personen sowie mindestens 5 mitreisende Personen ein. Es gibt auch Tarife, die hier weniger großzügig sind.

Verlust des Arbeitsplatzes/Kurzarbeit: Gute Tarife zahlen in diesem Fall. Bei der Kurzarbeit sind manche Tarife weniger großzügig. Es gibt Anbieter, die das uneingeschränkt einschließen, eine übliche Klausel – die wir noch als gut bewertet haben -, ist aber, dass die Kurzarbeit mindestens für drei Monate andauern muss und ein Nettoeinkommensrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vormonat der Kurzarbeit zu verzeichnen ist. Andere Angebote machen den Bruttoarbeitslohn zur Grundlage, was im Zweifel einfacher nachweisbar ist und deshalb von uns besser bewertet wird. Noch besser ist es natürlich, wenn solche Grenzen egal sind, was auch manchmal der Fall ist.

Nachholtermin einer Prüfung: Dies trifft überwiegend auf Azubis und Studierende zu. Manche Tarife zahlen auch dann.

Schaden am Eigentum: Wenn zum Beispiel das eigene Haus kurz vor Urlaubsantritt stark beschädigt wird, möchte niemand mehr in den Urlaub fahren. Die von uns untersuchten Tarife zahlen in einem solchen Fall für den Reiserücktritt, manche nur ab einer Schadenssumme von 2.500 Euro.

Erkrankung am Coronavirus/Quarantänemaßnahmen: Der Coronavirus ist massiv ins Bewusstsein gerückt. Infektionen sind ja eine unerwartete Erkrankung, die ohnehin durch viele Versicherungen abgedeckt sind. Aber sehr häufig ist hier ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen wichtig, denn es gibt auch Tarife, wo sie ausdrücklich ausgeschlossen sind. Noch komplizierter wird es bei Quarantänemaßnahmen, die eine Abreise verhindern. Einige Tarife versichern dies unter bestimmten Bedingungen.

Reisewarnungen: Reisewarnungen gibt das Auswärtige Amt heraus.

Hier finden Sie den Link für Reisewarnungen.

Und sie können natürlich dazu führen, dass Sie die Reise doch lieber nicht antreten wollen. Kann das Reiseunternehmen allerdings deshalb die Reise nicht durchführen, fallen keine Reiserücktrittskosten an. Sprich: Dann muss der Versicherer auch nicht zahlen.

Beschwerden: Generell ist die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Schadensregulierung schwer zu beurteilen. Der Versicherungsombudsmann führt die Reiseversicherungen in seinem Jahresbericht unter »Sonstige Versicherungen« aus.

Hier ist der Link des Jahresberichts der Reiseversicherungen.

Hier nehmen sie in der Regel die Hälfte der Beschwerden ein. Der Bereich hat einen Anteil von zuletzt 7,6 Prozent an allen Beschwerden. Außerdem weisen wir auf gute oder schlechte Bewertung auf Bewertungsportalen im Web hin, etwa Trustpilot oder andere, bewerten diese aber ausdrücklich nicht. Grund: Die dort geschilderten Fälle sind oft nicht sehr ausführlich und machen nicht deutlich, wo genau die Probleme lagen. Zudem ist die Schadensregulierung nicht pauschal zu beurteilen, sondern immer vom Einzelfall abhängig. Es kann also Gründe geben, warum ein Versicherungsunternehmen einen Schaden nicht reguliert hat oder nicht so, wie der Verbraucher es sich vorgestellt hat.

Insgesamt haben die unterschiedlichen Tarife der Versicherer unterschiedlich gute und schlechte Bedingungen, auf die wir ausführlich hinweisen.

Wir haben unsere Preise folgendermaßen ermittelt: Der maximale Reisepreis liegt bei 2.500 Euro, die Versicherungsnehmer sind Singles unter 65. Wenn möglich, wurde kein Selbstbehalt ausgewählt. Erhöht man etwa den maximalen Reisepreis, erhöht sich auch der Tarif-Beitrag.

Die wichtigsten Fragen

Welche Reiserücktrittsversicherung ist die beste?

Die beste Reiserücktrittsversicherung für die meisten ist die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung. Sie bietet einen sehr guten Rundumschutz und ist mit der Generali-Versicherung an eine große Versicherungsgesellschaft angebunden. Aber auch andere Tarife sind empfehlenswert.

Wie schnell muss ich einen Reiserücktritt oder -abbruch meiner Versicherung melden?

Es gehört zu den sogenannten Obliegenheitspflichten, dass ein Versicherter den Schadensfall möglichst schnell an die Versicherungsgesellschaft meldet. Und in der Tat würde ja ein Herauszögern der Meldung bei der Reiserücktritts- oder abbruchversicherung möglicherweise einen höheren Schaden verursachen, weshalb Bedingungen vorschreiben, dass die „unnötigen Kosten“ vermieden werden und die „entstehenden Kosten“ gering gehalten werden sollen. Konkret fordern die Versicherer eine „unverzügliche“ Stornierung der Reise nach „Eintritt des Versicherungsfalles“ sowie „so bald wie möglich“ oder „unverzüglich“ eine Unterrichtung der Versicherungsgesellschaft.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Schadensfall melden möchte?

Sie müssen sich in diesem Fall an die Versicherungsgesellschaft wenden bzw. das mit dem Assistance-Service beauftragte Unternehmen. Notieren Sie sich für diesen Fall die Website und die Telefonnummern für die Schadensmeldungen.

Was passiert, wenn ich während des Urlaubs Corona bekomme?

Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Nicht in jedem Tarif ist das nämlich als versicherter Schadensfall vorgesehen. Deshalb gilt ganz konkret: Schauen Sie genau nach, ob und wann die Versicherung zahlt – etwa schon bei einem positiven Test nach einer Infektion oder erst bei Symptomen. Manchmal gibt es spezielle Ergänzungstarife, die sie für diesen Fall abschließen müssen. Sofern Sie sich noch vor der Reise mit Corona infizieren, tritt der Reiserücktritt ein. Sofern Sie sich während der Reise infizieren, spielen auch sehr stark die Bestimmungen vor Ort eine Rolle. Vielleicht ist es Ihnen gar nicht erlaubt, abzureisen, sondern Sie müssen sich in Quarantäne begeben. Oder vielleicht sind Sie auch nicht reisefähig. In einem solchen Fall würde eine gute Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für den Rücktransport übernehmen.Immer ist es wichtig, dass Sie die verschiedenen Erschwernisse gut dokumentieren. So ist es zum Beispiel auch wichtig, dass Sie sich eine schriftliche Erklärung geben lassen, wenn Sie wegen einer Corona-Infektion nicht an Bord eines Flugzeugs steigen dürfen.

Wie weise ich beim Reiserücktritt nach, dass ich arbeitslos geworden bin?

Nicht alle Tarife der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung sehen die drohende oder bestehende Arbeitslosigkeit als Schadensfall an. So müssen Sie zunächst kontrollieren, ob dies eine versicherte Leistung ist. Oftmals wird dafür eine betriebsbedingte Kündigung vorausgesetzt oder bei einem Arbeitsplatzwechsel ist der Rücktritt nur dann versichert, wenn die Reisezeit in die Probezeit fällt. Der Rücktritt bei Kurzarbeit ist meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa, dass eine Mindestzeit reduziert ist oder mindestens ein bestimmter Lohnanteil. Wie genau nun diese Schadensfälle nachgewiesen werden müssen, ist oftmals nicht so konkret festgelegt. Es müssen eben Dokumente vorgelegt werden. Sprich: Sie müssen Ihre Kündigung oder den Bescheid über Kurzarbeit bei der Versicherungsgesellschaft einreichen. Einfach eine drohende Arbeitslosigkeit behaupten, reicht als Nachweis nicht.

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